Studie von Travail.Suisse Formation TSF
Wie die Gesamtarbeitsverträge die Weiterbildung regeln
Travail.Suisse Formation TSF hat die Regelungen zur Weiterbildung von 21 Gesamtarbeitsverträgen analysiert. Die Studie bietet den Sozialpartnern eine Übersicht über bewährte Praktiken in verschiedenen Branchen und vermittelt Impulse für zukünftige GAV-Verhandlungen. Die vorliegende Zusammenfassung enthält eine Übersicht über die Instrumente zur Stärkung der Weiterbildung in den verschiedenen Branchen, einschliesslich Massnahmen für Personen aus Gruppen mit erschwertem Zugang zur Weiterbildung.
Wichtig in den GAV sind bezahlte Weiterbildungsurlaube von einem bis fünf Tagen pro Jahr. Der Weiterbildungsurlaub kann als Recht oder als Empfehlung formuliert sein.
Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) der verschiedenen Branchen enthalten unterschiedliche Lösungen für die Förderung der Weiterbildung. Die Unterschiede sind auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Eine zentrale Rolle spielt die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft: Wenn in einer Branche eher Personen mit geringeren Qualifikationen tätig sind, hat die Weiterbildung die Funktion, fehlende Qualifikationen zu vermitteln. Wichtig sind auch die Herausforderungen, vor denen eine Branche steht. Manche kämpfen mit dem Thema Arbeitssicherheit, andere sind wegen der Digitalisierung oder dem Arbeitskräftemangel unter Druck. Dritte brauchen Lösungen, weil strukturelle Veränderungen dazu führen, dass die Kompetenzen eines Teils der Angestellten in Zukunft nicht reichen dürften; sie müssen darum für neue Aufgaben fit gemacht werden – etwa auch über das Erlernen der Ortssprache. Prägend für die Regelungen ist schliesslich das Verhältnis der Sozialpartner zu ihrem GAV. Wird der GAV als notwendiges Übel angesehen oder als wichtiges Instrument für die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit der Branche?
Gängige Instrumente zur Stärkung der Weiterbildung
GAV, die über Weiterbildungsregelungen verfügen, enthalten vielfach drei Instrumente:
Weiterbildungsurlaub. Wichtig in den GAV sind bezahlte Weiterbildungsurlaube von einem bis fünf Tagen pro Jahr. Üblicherweise wird erwartet, dass die Festlegung des Urlaubs von Betrieb und Mitarbeitenden ausgehandelt werden. Der Weiterbildungsurlaub kann als Recht oder als Empfehlung formuliert sein. Er wird meist für brancheninterne und -externe Kurse verwendet, manchmal auch für gewerkschaftliche Bildungsangebote von movendo und ARC. Zum Teil können nicht gebrauchte Urlaubstage auf das nächste Jahr (ganz oder teilweise) übertragen werden. Möglich ist auch, die Tage an längere Weiterbildungen anzurechnen. Bezahlt heisst primär, dass der Betrieb die Lohnkosten für die entsprechenden Urlaubstage übernimmt. Je nach GAV werden diese Kosten aber auch ganz oder zum Teil vom Bildungsfonds der Branche getragen.
Die Kosten für die Weiterbildung werden meist zwischen Bildungsfonds, Betrieb und Mitarbeitenden aufgeteilt. Gewisse GAV-Regelungen rechnen mit realen Kosten, andere sehen Pauschalen vor. In gewissen Branchen werden Teilnehmende mit oder ohne Familienpflichten unterschiedlich behandelt. Manchmal werden die Kosten nur anteilig übernommen oder die Beiträge sind gedeckelt; dann sind die Betriebe oder die Mitarbeitenden in der Pflicht.
Bildungsfonds. Viele GAV sehen einen Bildungsfonds vor, der üblicherweise Teil eines paritätischen Fonds ist, aus dem verschiedene Anliegen finanziert werden: primär der Vollzug des GAV, dann aber eben auch Aus- und Weiterbildungen.
Der paritätische Fonds wird in der Regel von den Betrieben und den Mitarbeitenden gespiesen. In manchen Fällen finanzieren die Betriebe alleine den paritätischen Fonds (Vollzug, Bildung), in anderen übernehmen die Mitarbeitenden den Vollzug, die Betriebe die Bildung. Auch die Höhe der Beteiligung des Betriebs und der Mitarbeitenden am paritätischen Fonds (Vollzug, Bildung) variiert stark. Gewisse Mitarbeitende haben keine Beiträge in den paritätischen Fonds zu zahlen, bei anderen belaufen sich die jährlichen Kosten bis zu 360 Franken.
Leider ist es schwierig, Auskünfte über die Aufwendungen der GAV für die Weiterbildung zu erhalten. Nur in wenigen Branchen werden Einnahmen und Ausgaben offen kommuniziert. Das ist schade.
Leider ist es schwierig, Auskünfte über die Aufwendungen der GAV für die Weiterbildung zu erhalten. Nur in wenigen Branchen werden Einnahmen und Ausgaben offen kommuniziert. Das ist schade. Denn damit herrscht in Bezug auf einen wichtigen Teil der Weiterbildung in der Schweiz kaum Transparenz.
Weitere Instrumente zur Stärkung der Weiterbildung in den Branchen
Neben den drei genannten Instrumenten gibt es weitere Massnahmen zur Förderung der Branchenweiterbildung.
In verschiedenen GAV werden die Mitarbeitergespräche als Planungsort der Weiterbildung erwähnt. Hier sollen der Weiterbildungsbedarf der Mitarbeitenden eruiert und die Weiterbildungen geplant werden. Es wird erwartet, dass sich Vorgesetzte und Mitarbeitende auf dieses Gespräch vorbereiten. Dazu werden ihnen – vor allem bei grösseren Firmen – Analysemittel zur Verfügung gestellt.
Verschiedene Branchen sehen vor, dass die Mitarbeitenden – oft Personen ohne (branchenspezifischen) Sek-II-Abschluss – ein Branchenzertifikat erreichen können. Das Zertifikat soll die Position dieser Mitarbeitenden in der Branche stärken und die Qualität ihrer Arbeit erhöhen. Die Finanzierung dieser Ausbildungen ist separat geregelt und geht meist weit über die übliche Finanzierung der Weiterbildung hinaus. Abgeschlossene Zertifikate können zu einer Lohnerhöhung führen. Es ist auch möglich, über Zertifikate Quereinsteigerinnen zu gewinnen.
Die Weiterbildung von Mitarbeitenden ohne Sek-II-Abschluss erfolgt über spezifische Kurse, aber auch über Kurse, für die, vielleicht von sprachlichen Mindestvoraussetzungen abgesehen – keine Zulassungsbeschränkungen bestehen.
Um an einer Weiterbildung teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. das Beherrschen der Grundkompetenzen und ein bestimmtes Sprachniveau. Es gibt GAV, die Gelder in diesen Bereich leiten. Grundkompetenzkurse vermitteln «grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache, Mathematik sowie die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien». Sie werden von den Kantonen angeboten, können aber auch von den GAV-Branchen genutzt und für die Mitarbeitenden zugänglich gemacht werden, im besten Fall bei Übernahme der Kurskosten. Insbesondere Branchen mit einem relevanten Anteil an migrierten Personen sehen in ihrem Bildungsfonds auch die Finanzierung von Sprachkursen vor, häufig von branchenspezifischen Sprachkursen nach fide. Die Finanzierung erfolgt oft über eine Pauschalfinanzierung pro Semester. Migrantinnen und Migranten können auch in die Weiterbildung integriert werden, indem man Kurse in ihrer Landessprache anbietet.
Kurswerbung ist ein wichtiger Teil einer erfolgreichen Weiterbildungsarbeit. Die GAV-Branchen veröffentlichen die Kursangebote in ihren Zeitschriften, Zeitungen und Newslettern und sind auch im Internet präsent – auf ihren Webseiten, den sozialen Medien oder youtube. Manchmal werden gedruckte Kursprogramme an die GAV-Betriebe versandt – oder diese sogar telefonisch kontaktiert. Drei Kommunikationsmassnahmen fielen uns besonders auf.
- Eine GAV-Branche versendet ihre gedruckten Bildungsprogramme an die Betriebe; zudem erhalten die Betriebe persönlich adressierte Briefe zur Weiterleitung an die Mitarbeitenden.
- Eine andere Branche verwendet eine App, um jene Mitarbeitenden persönlich anzuschreiben, an die sich ein Kurs richtet.
- Persönlich angesprochen werden die Mitarbeitenden auch in jenen Branchen, in denen die Vorgesetzten verpflichtet sind, das Thema Weiterbildung im Mitarbeitergespräch anzusprechen.
Nicht alle Migranten verstehen eine Landessprache so gut, dass sie passende Kurse als solche erkennen. Es kann daher sinnvoll sein, Kurswerbung auch in anderen Sprachen zu machen.
Nicht alle Migranten verstehen eine Landessprache so gut, dass sie passende Kurse als solche erkennen. Es kann daher sinnvoll sein, Kurswerbung auch in anderen Sprachen zu machen. Auch Bildungsbotschafter helfen, Mitarbeitende einer Branche oder eines Betriebes zu motivieren, sich weiterzubilden. Diese freiwilligen Botschafter werden spezifisch ausgebildet. Der Zugang zur Weiterbildung kann schliesslich dadurch erleichtert werden, dass Beratung zu Fragen der Teilnahme, der Finanzierung und der administrativen Abläufe telefonisch oder schriftlich möglich ist – idealerweise in mehreren Sprachen.
Welche Art von Kursen sollen finanziert werden?
Im Zentrum aller GAV-Branchen stehen die fachspezifischen Kurse; die Branchen sind Träger des Fachwissens und haben ein Interesse, dass es weitergegeben wird. Aber die Arbeitsleistung von Mitarbeitenden hängt auch von Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen ab. Diese können ins eigene Bildungsprogramm eingebunden oder über die Kurse der gewerkschaftlichen Bildungsinstituten movendo und ARC gefördert werden.
Mit Hilfe von Fondsgeldern können auch E-Learning-Programme aufgebaut werden, mit denen die Mitarbeitenden selbständig, orts- und zeitunabhängig arbeiten können. Sie kommen auch jenen Mitarbeitenden entgegen, die lieber alleine lernen. Dank der digitalen Möglichkeiten können kurze Weiterbildungen zudem online angeboten werden, z.B. über den Mittag. So entfallen Fahrwege, und die Teilnehmenden sind nicht den ganzen Tag betriebsabwesend. Im Gegensatz zu E-Learning-Programmen ermöglicht diese Form der Weiterbildung einen Austausch in der Gruppe.
In verschiedenen Branchen stellen Wiedereinsteigerinnen ein wertvolles Potenzial zur Bekämpfung des Fachkräftemangels dar. Daher ist es sinnvoll, Kurse für diese Zielgruppe anzubieten und die Kurskosten über den Bildungsfonds zu finanzieren.
In verschiedenen Branchen stellen Wiedereinsteigerinnen ein wertvolles Potenzial zur Bekämpfung des Fachkräftemangels dar. Daher ist es sinnvoll, Kurse für diese Zielgruppe anzubieten und die Kurskosten über den Bildungsfonds zu finanzieren. Einige Branchenfonds ermöglichen nicht nur die Teilnahme an Kursen in Bildungszentren der Branche, sondern fördern auch Schulungen in den Betrieben. Lernen findet nicht nur im Seminarraum statt, sondern auch in der Praxis. Ein GAV sieht vor, dass die zugesprochenen Weiterbildungstage nicht nur für klassische Kurse, sondern auch für ein qualifikationsförderndes «On-the-Job»-Engagement genutzt werden können. In gewissen Branchen können sich die Mitarbeitenden auch für Kurse ausserhalb des Programms bewerben.
Ebenso können Weiterbildungen ausserhalb der Arbeitszeit stattfinden. In solchen Situationen ist die Möglichkeit hilfreich, die Kosten für den (nicht bezogenen) Weiterbildungsurlaub an die Weiterbildung anzurechnen. Ein GAV kann auch den Aufbau eines Langzeitkontos vorsehen. Dahinter steht die Idee, die Arbeitszeit während einer Weiterbildungsphase zu entlasten. Mitarbeitende können vor der geplanten Weiterbildung Mehrarbeit leisten und diese dem Langzeitkonto gutschreiben lassen, um während der Weiterbildung ihre Arbeitszeit ohne Lohneinbusse reduzieren zu können.
Menschen mit Behinderungen haben einen erschwerten Zugang zur Weiterbildung. Je nach Beeinträchtigung haben sie mit unterschiedlichen Barrieren zu kämpfen bei der digitalen Anmeldung, der Anreise, der Bewegung und Orientierung im Bildungszentrum, der Teilnahme an den Kursen und bei den Prüfungen. So ist es schon ein Vorteil, wenn ein Bildungsangebot der Branche einen Nachteilsausgleich bei den Prüfungen vorsieht.
In bestimmten Situationen und für spezielle Kurse kann es sinnvoll sein, Teilnehmenden eine Prämie für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss auszuzahlen. Besonders für Mitarbeitende mit geringem Einkommen kann eine solche Massnahme den entscheidenden Anreiz bieten, sich weiterzubilden.
Es gibt Branchen mit hohen Sicherheitsanforderungen, der Gerüstbau etwa. Dieser Branche ist es ein Anliegen, insbesondere die Quereinsteiger mit den Regeln der Arbeitssicherheit bekannt zu machen. Sie hat dazu einen Zertifikatslehrgang für Quereinsteiger aufgebaut, der ab dem dritten Dienstjahr obligatorisch besucht werden muss. Die Kurs- wie auch die Lohnkosten werden vom GAV übernommen. Wer den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, wird in eine höhere Lohnstufe eingereiht.
Empfehlungen
- Die Analyse der 21 GAVs hat zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, wie Weiterbildung gestärkt wird. Prüfen Sie, ob sich darunter Massnahmen finden, die helfen, das eigene sozialpartnerschaftliche Weiterbildungssystem zu stärken.
- Durch die Einführung des Weiterbildungsgesetzes (WeBiG) wurde der Begriff «Weiterbildung» klar definiert. Es erscheint mir sinnvoll, bei GAV-Revisionen die Begriffe anzupassen und die Vorbereitungskurse, die Berufsprüfungen, die höheren Fachprüfungen und höheren Fachschulen nicht mehr «Weiterbildung», sondern «Tertiärbildung» oder «Höhere Berufsbildung» zu nennen.
- GAV-Branchen müssen bezüglich Weiterbildung und Laufbahnplanung nicht alles selbst machen. Sie können auch von nationalen Projekten profitieren – zum Beispiel von den Grundkompetenzkursen der Kantone, des Firmen- oder Branchenprojektes «Einfach besser am Arbeitsplatz» oder dem Laufbahnplanungsprojekt «viamia». Die GAV-Branchen können diese unter ihren Mitgliedern propagieren und sie finanziell oder zeitlich unterstützen.
- Das sozialpartnerschaftliche Weiterbildungssystem sollte so gestaltet sein, dass Betriebe, die ihre Mitarbeitenden in der Weiterbildung unterstützen, keinen Wettbewerbsnachteil erleiden. GAV-Regelungen zur Weiterbildung sollten daher das Ziel verfolgen, eine nachhaltige Weiterbildungskultur zu etablieren, die es Betrieben ermöglicht, die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden und ihre eigene Marktpositionierung in Einklang zu bringen.
- Die GAV mit ihren Bildungsfonds leisten einen relevanten Beitrag zur Förderung die Weiterbildung der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Einnahmen und Ausgaben dieser Fonds sollten besser zugänglich und offensiver kommuniziert werden.
- Menschen mit Behinderungen verfügen über ein grosses Potenzial für den Arbeitsmarkt. Um es besser zu nutzen, sind verstärkte Anstrengungen in der formalen Bildung und der Weiterbildung erforderlich. Branchen mit GAV-Weiterbildungsregelungen können ihre Bildungsinstitutionen dazu verpflichten, ihr Angebot inklusiver zu gestalten. Ebenso können sie gegenüber beauftragten Bildungsinstitutionen die Erwartung aussprechen, Massnahmen zur Förderung der Inklusion zu ergreifen. Dazu gehören barrierefreie Homepages. Hilfreich sind auch klar definierte Ansprechpersonen und eine barrierefreie Infrastruktur.
Schwerwiegende Hindernisse für die Teilnahme an Weiterbildungen sind Zeit und Geld. Dies gilt insbesondere für Personen aus Gruppen mit einem erschwerten Zugang zur Weiterbildung.
- Schwerwiegende Hindernisse für die Teilnahme an Weiterbildungen sind Zeit und Geld. Dies gilt insbesondere für Personen aus Gruppen mit einem erschwerten Zugang zur Weiterbildung. Für sie ist es besonders wichtig, dass sie GAV-unterstützte Kurse nicht vorfinanzieren müssen.
- Wichtig für Personen aus Gruppen mit einem erschwerten Zugang zur Weiterbildung sind auch Angebote, die die es ermöglichen, überhaupt an einer Weiterbildung teilzunehmen. Dazu zählen Grundkompetenz- und Sprachkurse. Branchen, die zudem niederschwellige Zertifikatskurse anbieten, ermöglichen Menschen ohne postobligatorischen Abschluss, in eine Berufskarriere einzusteigen, die zu einem EBA oder EFZ führen kann.
- Die Motivation spielt eine entscheidende Rolle bei der Teilnahme an Weiterbildungen. Dies gilt für alle Teilnehmenden, insbesondere jedoch für Personen aus Gruppen mit erschwertem Zugang zur Weiterbildung. Deshalb ist es wichtig, dass das Umfeld – Branche, Betrieb und Mitarbeitende – dazu beitragen, ihre Motivation zu fördern und zu stärken. Eine Übersicht über motivationsfördernde Massnahmen findet sich in der Studie in Anhang 1.
Download der Studie. Die Studie wurde finanziell vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) unterstützt.
Zitiervorschlag
Weber-Gobet, B. (2025). Wie die Gesamtarbeitsverträge die Weiterbildung regeln. Transfer. Berufsbildung in Forschung und Praxis 10(10).