Digitale Teilhabe von Lernenden mit Behinderungen in der beruflichen Bildung
Ungeschöpfte Potenziale
In digitalen Medien stecken viele Potenziale zur Integration von Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Bildung. Diese Potenziale sind aber noch weitgehend ungeschöpft, wie eine Studie der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW zeigt. Sie bestätigt damit das Bild, dass auch rund neun Jahre nach ihrer Ratifizierung die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht umgesetzt ist. Gründe sind ein mangelndes Bewusstsein für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, digitale Barrieren und das Fehlen organisatorischer Strukturen innerhalb von Bildungseinrichtungen, um die digitale Teilhabe zu fördern.
Für die Nichtdiskriminierung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich bestehen in der Schweiz verfassungsrechtliche Grundlagen sowie das Behindertengleichstellungsgesetz.
Im Zuge des technischen Fortschritts und der damit einhergehenden Digitalisierung finden immer mehr digitale Formate Eingang in den Bildungsalltag. Die Bereitstellung von Informationen und Lernmaterialien sowie die Kommunikation finden zunehmend digital statt, und spätestens seit der Coronapandemie haben sich digitale Angebote als Ergänzung zu Präsenzveranstaltungen weitgehend etabliert. Digitale Medien und Technologien bieten Menschen mit Behinderungen neue Möglichkeiten, Information und Kommunikation je nach individuellen Bedarfen abzurufen und zu nutzen, was sich vorteilhaft auf ihre schulische und berufliche Inklusion auswirken kann (Bühler 2012).
Für eine Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Bildungsangebot ist beim Einsatz digitaler Formate jedoch vorausgesetzt, dass sie barrierefrei sind. Barrierefreiheit beinhaltet einerseits, im Sinne eines «Design for All» den heterogenen Bedarfen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden, andererseits im Einzelfall individuelle Anpassungen vorzunehmen, um für alle die individuelle Nutzbarkeit und damit Teilhabe gewährleisten zu können (Drolshagen & Klein 2014:29).
Für die Nichtdiskriminierung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich bestehen in der Schweiz verfassungsrechtliche Grundlagen (BV, Art. 8, Abs. 2 und 4) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG). Der Anspruch auf Barrierefreiheit ist aber auch in der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen UN-BRK verankert. Mit der Unterzeichnung der UN-BRK hat sich die Schweiz 2014 verpflichtet, «Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern» (edi.admin.ch). Zwar ist die digitale Teilhabe darin nicht explizit benannt, sie ist jedoch in verschiedenen Grundsätzen für eine gleichberechtigte Teilhabe beinhaltet (vgl. Kempf 2013). Dem aktualisierten Schattenbericht zufolge wird die Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz jedoch nicht konsequent verfolgt: Es fehlt auch rund neun Jahre nach ihrer Ratifizierung noch immer an einem inklusiven Berufsbildungssystem (Hess-Klein & Scheibler 2022). Diesen Schluss lassen auch die ersten Ergebnisse aus dem Projekt «Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Bildung» zu.
Projektbeschrieb
Die im vorliegenden Artikel vorgestellten Ergebnisse basieren auf einer qualitativen Erhebung, in der sowohl die Sichtweise von Lernenden mit Behinderungen als auch von Fachpersonen zu den Themen Behinderung und digitale Teilhabe im Kontext beruflicher Aus- und Weiterbildung analysiert wurde.
Das NFP77-Projekt „Digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Bildung“ (2020-2024) wird an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW durchgeführt.[1] Untersucht wird unter anderem, was die digitale Teilhabe von Lernenden, Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden mit Behinderungen[2] – im Folgenden «Lernende mit Behinderungen» – in der beruflichen Bildung fördert oder behindert. Dazu werden die verschiedenen Perspektiven von Menschen mit Behinderungen, Organisationen und Fachpersonen aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung berücksichtigt. Die im vorliegenden Artikel vorgestellten Ergebnisse basieren auf einer qualitativen Erhebung[3], in der sowohl die Sichtweise von Lernenden mit Behinderungen als auch von Fachpersonen zu den Themen Behinderung und digitale Teilhabe im Kontext beruflicher Aus- und Weiterbildung analysiert wurde. Um der Heterogenität der Zielgruppe Rechnung zu tragen, wurden insgesamt 27 Lernende mit Seh-, Hör-, körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen aus verschiedenen Bildungsorganisationen und Aus- und Weiterbildungsgängen in der ganzen Schweiz berücksichtigt. Des Weiteren wurden zehn Fachpersonen interviewt, welche sich in ihrem professionellen Alltag mit den Themen Behinderung oder Berufsbildung auseinandersetzen. Auf der Basis dieser Ergebnisse wird im vorliegenden Artikel der Frage nachgegangen, welche Herausforderungen digitaler Teilhabe von Lernenden mit Behinderungen in Bildungsorganisationen bestehen.
Herausforderungen digitaler Teilhabe von Lernenden mit Behinderungen im Bildungsalltag
Die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfasst sowohl das Potenzial von digitalen Medien und Technologien für erweiterte Teilhabemöglichkeiten als auch die digitale Zugänglichkeit. Ersteres kann nur dann eingelöst werden, wenn letzteres gewährleistet ist. Unsere Ergebnisse weisen darauf hin, dass ein umfassendes Verständnis von digitaler Teilhabe einen mehrdimensionalen Blickwinkel erfordert. Einerseits ist das Gelingen digitaler Teilhabe von diversen Akteuren abhängig, andererseits sind hierbei gesellschaftliche, organisationale, soziale, aber auch sozioökonomische Faktoren von Bedeutung. Der folgende Überblick über die Herausforderungen digitaler Teilhabe im Bildungsalltag zeigt auf, wo digitale Teilhabepotenziale durch verschiedene Faktoren innerhalb der Bildungsorganisationen gehemmt werden. Diese umfassen ein fehlendes Bewusstsein über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, digitale Barrieren sowie fehlende organisationale Strukturen.
Fehlendes Bewusstsein
Das Wissen darüber, dass die Inklusion von Lernenden mit Behinderungen Teil des Bildungsauftrags ist, ist in den Bildungsorganisationen sehr unterschiedlich entwickelt. Bei den Befragten herrscht grosse Einigkeit darüber, dass in der schweizerischen Bildungslandschaft generell noch wenig Bewusstsein über das Thema (digitale) Teilhabe von Lernenden mit Behinderungen besteht. Eine Fachperson schildert dies folgendermassen:
«Ich glaube wirklich nach wie vor es wird selten [an digitale Inklusion] gedacht […]. Also wie ja sowieso die Frage ist, wie fest sich eine Berufsfachschule bewusst ist, dass Inklusion auch eine Aufgabe ist. […]Da habe ich das Gefühl […] ist einfach das Bewusstsein dafür, dass es eine inklusive Berufsbildung geben sollte, bevor sie noch digital ist, noch nicht überall verankert.»
Die Bereitschaft, ein zugängliches Bildungsangebot sicherzustellen, ist gemäss den befragten Fachpersonen Grossteils noch nicht gegeben. Eine andere Fachperson äussert sich wie folgt dazu:
«[in der Regelschule] stösst man noch heute auf gewissen ähm ja passiven Widerstand oder Unverständnis oder mangelnde Motivation, um wirklich hindernisfrei den Unterricht zu gestalten […].»
Eine Lernende mit einer Mobilitätsbeeinträchtigung bringt dies auf den Punkt, indem sie feststellt:
«Die meisten Barrieren sind im Kopf.»
Die Befragten begründen dies durch befürchtete Mehraufwände, die mit der Aufnahme von Lernenden mit Behinderungen einhergehen können. Erklärend hierfür sind die im Folgenden erläuterten Herausforderungen digitaler Zugänglichkeit sowie die fehlenden organisationalen Strukturen in Bildungsorganisationen.
Digitale Barrieren und (nicht genutzte) digitale Potenziale
Was für eine Person als Barriere wahrgenommen wird, ist wesentlich von der Art und Ausprägung ihrer jeweiligen Beeinträchtigungen abhängig. Es folgt ein kurzer Einblick in die Herausforderungen, mit denen Lernende mit Behinderungen in ihrem digitalisierten Bildungsalltag konfrontiert sind.
Lernende mit Sehbeeinträchtigungen nennen oft die mangelnde Zugänglichkeit von PDFs, die – wenn sie nicht barrierefrei sind – von Screenreadern nicht in synthetischer Sprache ausgegeben werden und somit für sie nicht lesbar sind. Dieses Problem schildert ein Lernender mit einer Sehbeeinträchtigung folgendermassen:
«… ein kleineres Problem ist, ähm PDF-Dokumente […] manchmal kann es sein, dass ähm der Text, der eigentlich einen Text sein sollte, dass das dann Bilder sind. Und dann kann ich es dann nicht erfassen mit der Sprachausgabe.»
Aber auch fehlende Textalternativen in Abbildungen und Grafiken stellen für sie eine Barriere dar.
Im Gegensatz dazu bemängeln die befragten Lernenden mit Hörbeeinträchtigungen, dass auditive Inhalte oft nicht alternativ in Textform, mit Untertitel oder in Gebärdensprachvideos angeboten werden. Ein Lernender mit einer Hörbeeinträchtigung bringt dies auf den Punkt:
«Das Wichtigste sind Untertitel. Ohne Untertitel verstehen wir nichts.»
Online-Tools können im Distanzunterricht für hörbehinderte Personen eine Herausforderung darstellen, da sie durch die Kommunikation in Gebärdensprache bei mehreren Anwesenden schnell den Überblick verlieren, wer gerade spricht. Aber auch die Organisation von Schriftdolmetschenden erweist sich im online Setting viel aufwändiger.
Für Lernende mit kognitiven Beeinträchtigungen sind hingegen viele digitale Tools informativ und graphisch überladen und werden nicht in «Leichter Sprache» angeboten. Für sie stellt auch die mit der Digitalisierung einhergehende stetige technologische Veränderung eine besondere Herausforderung dar.
Im Gegensatz dazu erwähnen vor allem die Befragten mit psychischen oder Mobilitätsbeeinträchtigungen, dass sie vom online-Unterricht profitieren, da sie dadurch zum Beispiel mit weniger Ängsten konfrontiert sind oder sich aufwändige Reisen zur Bildungsorganisation erübrigen. Hier werden die Teilhabepotenziale digitaler Technologien für Lernende mit Behinderungen exemplarisch deutlich, aber auch die daraus resultierenden Möglichkeiten, Funktionseinschränkungen auszugleichen. Für viele Lernende mit Behinderungen stellt die digitale Verfügbarkeit der Lerninhalte an sich schon eine grosse Verbesserung der Zugänglichkeit dar. Wobei Technologien, mit denen Lerninhalte mit verhältnismässig wenig Aufwand zugänglich gemacht werden können, oft nicht genutzt würden.
Die befragten Lernenden setzen im Bildungsalltag digitale Medien aktiv ein, um Zugang zu den Lerninhalten zu erhalten. Der situative Einsatz solcher Hilfsmittel erweist sich jedoch als anspruchsvolles Vorhaben im Anbetracht dessen, dass sie gleichzeitig dem Unterricht folgen, mitdenken und mitschreiben sollen. Dies geht auf Kosten der Zeit, die sie in ihre Bildung investieren können. Lernende mit Behinderungen sind oft bereit, einen immensen Aufwand auf sich zu nehmen und entwickeln Strategien, um ihren Bildungsalltag selbständig zu bewältigen. Schliesslich suchen die befragten Lernenden die Ursachen für eine nicht gelingende Inklusion oft bei sich selbst, dies unter anderem auch, weil sie meist nicht über ihre Rechte informiert sind. Insgesamt zeigt sich in unseren Daten, dass mit zunehmender (digitaler) Barrierefreiheit der unmittelbare Unterstützungsbedarf sinkt und die individuell empfundene Selbständigkeit steigt, was zu einer Entlastung sowohl auf Seiten der Lernenden mit Behinderungen als auch der Bildungsorganisationen führen kann.
Fehlende organisationale Strukturen
Eine Grundproblematik digitaler Teilhabe im Bildungsalltag sehen die Fachpersonen darin, dass institutionalisierte Massnahmen innerhalb der Bildungsorganisationen fehlen, wie Konzepte und Strategien, die die Verantwortlichkeiten und Prozesse für die digitale Zugänglichkeit sicherstellen. Sie verweisen vor allem auf fehlende zeitliche und finanzielle Ressourcen und mangelndes Know-how auf Seiten der Lehrkräfte. Zwar hätten Lehrpersonen oft den Anspruch, Lernende mit Behinderungen individuell zu fördern, das Potenzial digitaler Hilfsmittel bleibe dabei aber oft verkannt. Auch begrenze die steigende digitale Zusatzbelastung die Bereitschaft der Lehrpersonen, darüber hinaus in die digitale Inklusion zu investieren. Des Weiteren sollten aber auch Lehrmittelverlage und Softwareentwickler in die Verantwortung genommen werden, ihre Produkte zugänglich anzubieten. Für eine erfolgreiche Integration von Lernenden mit Behinderungen in die Arbeitswelt müssten aber auch Arbeitgeber die Zugänglichkeit ihrer digitalen Infrastruktur gewährleisten.
Fazit
Aus organisationaler Perspektive gilt es zu prüfen, wie die digitale Teilhabe von Lernenden mit Behinderungen verbessert werden kann.
Grundsätzlich herrscht unter den Befragten grosse Einigkeit darüber, dass ein gesteigertes Bewusstsein über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu einer besseren Inklusion beitragen würde. Die digitale Inklusion bedingt folglich vorgängig ein generelles Bewusstsein über Teilhaberechte von Menschen mit Behinderungen. Des Weiteren zeigt sich auch in unseren Daten, dass sich der Einsatz zugänglicher digitaler Medien im Bildungsalltag auf die Teilhabe von Lernenden mit Behinderungen förderlich auswirkt. Digitale Barrieren hingegen wirken exkludierend und führen bei den Lernenden mit Behinderungen oft zu Mehraufwänden. Für die Umsetzung digitaler Teilhabe sind aber auch organisationale Strukturen innerhalb der Bildungsorganisationen von grosser Bedeutung. Aus organisationaler Perspektive gilt es zu prüfen, wie die digitale Teilhabe von Lernenden mit Behinderungen verbessert werden kann. Schliesslich sollen aber auch die mit dem technischen Fortschritt einhergehenden Potenziale wie die Möglichkeiten des Lernens durch Multimedialität genutzt werden: Können digitale Lerninhalte nach individuellen Bedürfnissen konfiguriert werden, erweitern sie die Möglichkeiten des Lernens massgeblich. Auf individueller Ebene erweisen sich schliesslich die technische Ausstattung und digitale Affinität als bedeutsame Inklusionsfaktoren. Insgesamt wird deutlich, dass sich die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Praxis oft nicht durchsetzen. An dieser Stelle verweisen die Fachpersonen auf die Aufgabe der Politik, entsprechende Entwicklungen voranzutreiben.
[1] Das Projekt ist Teil des Nationalen Forschungsprogramms NFP77 „Digitale Transformation“ (https://www.nfp77.ch/). Informationen zum Projekt befinden sich auf unserer Projektwebsite inclusion-digital.ch. [2] Im Rahmen des Projektes wird Behinderung in Anlehnung an die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Resultat einer dynamischen Wechselwirkung zwischen Gesundheitsproblem und kontextuellen Faktoren verstanden (WHO 2001). [3] Das Projekt orientiert sich hinsichtlich des methodischen Vorgehens an der Grounded Theory und am Ziel, eine Theorie mittlerer Reichweite zu digitaler Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu entwickeln.Literatur
- Bühler, Christian. (2012): Sieben Fragen zur inklusiven Medienbildung. In Medienbildung im Zeitalter der Inklusion. LfM-Dokumentation, Bd. 45, Hrsg. Ingo Bosse, 27-57. Düsseldorf.
- Drolshagen, B. & Klein, R. (2014): Inklusive Lehre an inklusiven Hochschulen. Hamburger eLMagazin, 13(4), S. ,28-34.
- EDI: Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zugriff: 19.02.2023
- Kempf, Matthias. (2013): Digitale Teilhabe und UN-Behindertenrechtskonvention. In: SIEGEN:SOZIAL. Analysen, Berichte, Kontroversen. 18 (1), S. 16-23. Zugriff:19.02.2023.
- Scheibler, E. & Hess-Klein, C. (2022): Aktualisierter Schattenbericht. Bericht der Zivilgesellschaft anlässlich des ersten Staatenberichtsverfahrens vor dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bern 2022: Editions Weblaw, S. 74
- UN United Nations (2006): Convention on the Rights of Persons with Disabilities. Zugriff: 19.02.2023.
Zitiervorschlag
Garibovic, J. B. (2023). Ungeschöpfte Potenziale. Transfer. Berufsbildung in Forschung und Praxis 8(5).