Berufsbildung in Forschung und Praxis
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Studie zur Weiterentwicklung der kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen

Die Berufsberatung ist herausgefordert

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) entsprechen nur noch teilweise den Bedürfnissen der Bevölkerung. Dabei versteht sich die BSLB als Service public mit einem vielfältigen Angebot, das allen Bevölkerungsgruppen offenstehen sollte. Diese Aussage macht eine Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Sie formuliert auf der Basis eines Experten-Workshops den Handlungsbedarf und Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der BSLB. So sei etwa die Organisation der BSLB zu überprüfen: Gewisse Angebote sollten national oder überregional entwickelt und allenfalls auch angeboten werden (Stichworte: Digitalisierung, Chat-Beratungen, Fragenbeantwortung per Mail etc.). Dafür benötigt es eine klare Definition jener Bereiche der BSLB, die künftig national oder kantonal bearbeitet werden.


Die «Stärkung von Information und Beratung über die gesamte Bildungs- und Arbeitslaufbahn (Stossrichtung 3)» zählt zu den von den Verbundpartnern der Berufsbildung gutgeheissenen strategischen Leitlinien für die Berufsbildung 2030. Stossrichtung 3 setzt somit Ziele, die sich explizit an die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) richten:

  1. Stärken des Berufswahlprozesses;
  2. Positionieren der BSLB als Anlaufstelle in allen beruflichen Veränderungssituationen von Erwachsenen;
  3. Konzept zu Aus- und Weiterbildung der BSLB inkl. schärfen des Rollenprofils;
  4. Förderung von Best-Practice in der BSLB.

Vor diesem Hintergrund liess das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 2018 einen Bericht (Hirschi 2018) erstellen, der verschiedene Kernmerkmale einer zukunftsgerichteten BSLB definiert und eine Vision für eine Weiterentwicklung der BSLB formuliert. In einer zweiten, vorliegenden Studie (Schmidlin et al. 2019) wurde in der Folge geprüft, inwiefern erstens Gemeinsamkeiten und Differenzen zwischen dem aktuellen Stand der kantonalen BSLB und den im «Hirschi-Bericht» definierten Kernmerkmalen bestehen. Zweitens wurden gesicherte Erkenntnisse zur Bekanntheit der BSLB bei der Wohnbevölkerung und bei den Unternehmungen der Schweiz generiert. Drittens formulierten Expert/-innen anhand der Ergebnisse in einem Workshop gemeinsam den Handlungsbedarf und Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der BSLB.

Verständnis und Kernmerkmale aus Sicht der Akteure der BSLB

Die Anwendung von prozessorientierten Beratungsarrangements, die allenfalls auch eine gewisse Verbindlichkeit voraussetzen, ist eher marginal. Dies wird auch durch die Statistik untermauert.

Die Akteure der BSLB verstehen sich als einen Service public mit einem vielfältigen Angebot, das allen Bevölkerungsgruppen offensteht. Dabei sieht sich die BSLB als Fachstelle, die Personen an ausbildungs-, berufs- und arbeitsbiographischen Übergängen berät und unterstützt. Die Beschaffung, Aufbereitung und Bewirtschaftung von Informationen zählen zu ihren Kernaufgaben. Die Beratungspersonen schreiben sich breite Kenntnisse der schweizerischen Berufs-, Ausbildungs- und Weiterbildungslandschaft zu und sehen sich diesbezüglich als Generalisten. Spezialisierungen auf einzelne Berufsbranchen, spezielle Zielgruppen oder spezifische und umfassende Kenntnisse zu bestimmten Bildungswegen kommen eher selten vor. Eine Ausnahme bildet die Aufteilung zwischen Berufs- und Studienberatung. Diese Unterscheidung wird jedoch von einzelnen Befragten der BSLB nicht mehr als zeitgemäss erachtet, da die Übergänge zwischen Berufsausbildung und Tertiärausbildung heute fliessend seien.

Das aktuelle Beratungsverständnis basiert auf Ergebnisoffenheit. Das heisst: Es geht in der Beratung nicht darum, die Fragen zur Berufs- oder Studienwahl, beruflichen Umorientierung etc. abschliessend zu beantworten, sondern darum, den Personen Instrumente an die Hand zu geben, damit sie den nächsten Schritt selbständig tun können. Es handelt sich dabei vorwiegend um punktuelle Beratungen. Die Anwendung von prozessorientierten Beratungsarrangements, die allenfalls auch eine gewisse Verbindlichkeit voraussetzen, ist eher marginal. Dies wird auch durch die Statistik untermauert: Die durchschnittliche Sitzungszahl pro Person (gemessen als Verhältnis zwischen Anzahl Beratungssitzungen und Anzahl Personen mit Einzelberatungen) hat sich im zehnjährigen Vergleich kaum verändert bzw. ist sogar leicht gesunken und liegt aktuell bei knapp zwei Sitzungsterminen (1,86) pro ratsuchende Person.

Aktuelles Leistungsangebot der BSLB

Das Leistungsangebot der BSLB zeigt sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch in Bezug auf die Formate eine grosse Vielfalt. Allerdings gilt es zwischen grösseren und kleineren Kantonen zu unterscheiden: Grössere Kantone haben aufgrund umfangreicherer Ressourcen mehr Möglichkeiten zu einer differenzierten Angebotsgestaltung als kleinere Kantone. Als Kompensation setzen Letztere bei ausgewählten Angeboten (z.B. Studienberatung) auf die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen. Das Angebot ist derzeit noch stark auf die erste Berufs- und Studienwahl und weniger auf Unterstützung mit Blick auf eine aktive Laufbahngestaltung ausgerichtet. Auch inhaltlich nehmen die Angebote eher Themen auf, die sich an Schüler/-innen oder Jugendliche und weniger an Erwachsene richten. Darüber hinaus erfolgt die Entwicklung von neuen Produkten und Leistungen weitgehend aus der Innensicht der BSLB und weniger aus der Aussensicht bzw. aus Sicht der Kund/-innen.

Digitale Beratungsformen (Onlineberatungen per Skype, Chat-Beratungen oder Online-Assessments ) werden noch wenig eingesetzt. Bei den Beratenden zeigt sich eine gewisse Skepsis gegenüber solchen neueren Formaten.

Obwohl ein grosser Teil der Informationen zu Berufen, Aus- und Weiterbildungen online verfügbar ist, ist der Bestand der Infotheken nach wie vor stark auf Printmedien ausgerichtet. Die Daseinsberechtigung der Infotheken liegt heute jedoch nicht so sehr in der Ausleihe von Informationsmaterial, sondern vielmehr auf ihrer Funktion als Begegnungs- und Veranstaltungsort, der Möglichkeit zu Kurzberatungen oder der Nutzung eines Internetzugangs. Verschiedene Leitungen der BSLB könnten sich anstelle der Infotheken ein Beratungszentrum vorstellen, das Beratungspersonen aus verschiedenen Fach- und Dienststellen (Stipendienberatung, RAV, Lehraufsicht/Ausbildungsberatung etc.) an einem Ort vereint und die Ratsuchenden rasch und kompetent Antworten auf ihre Fragen erhalten können (Stichwort: single point of contact).

Um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppen abdecken zu können, benötigt es nicht nur vielfältige Beratungsformate und -methoden, sondern die Beratenden müssen diese auch flexibel einsetzen können. Das aktuelle Beratungsangebot der BSLB basiert weitgehend auf klassischen Beratungsformaten (einstündige Beratungsgespräche plus Vor- und Nachbereitung), ist noch wenig dynamisch, nicht immer auf die individuellen Kundenbedürfnisse abgestimmt oder bietet zu wenig Entscheidungshilfe bei der Berufs- und Studienwahl. Digitale Beratungsformen (Onlineberatungen per Skype, Chat-Beratungen oder Online-Assessments ) werden noch wenig eingesetzt. Bei den Beratenden zeigt sich eine gewisse Skepsis gegenüber solchen neueren Formaten.

Rahmenbedingungen, personelle und finanzielle Ressourcen

Die BSLB ist Aufgabe der Kantone. Sie finanzieren rund 93 Prozent des Aufwands der BSLB auf Basis der kantonalen Gesetzesgrundlage (ordentliche Finanzierung). Gemäss Angaben von 24 kantonalen BSLB (zwei Kantone lieferten keine Daten) beläuft sich der gesamtschweizerische Aufwand im Jahr 2017 auf 145.6 Mio. Franken. Davon fliessen rund 84 Prozent der Mittel in den Personalaufwand. Im gesamtschweizerischen Durchschnitt geben die Kantone jährlich über die ordentliche Finanzierung pro Kopf 15.30 Franken für die BSLB aus. Dieser Wert variiert jedoch stark zwischen den Kantonen: In der Hälfte der Kantone liegen die jährlichen pro Kopfausgaben unter dem Schweizer Durchschnitt (Abbildung 1). Dies mag unter anderem damit zusammenhängen, dass die organisatorische Verwaltungszuteilung der BSLB je nach Kanton verschieden ist: Am häufigsten (in 14 Kantonen) zählt die BSLB als Abteilung/Zentralstelle zum Amt für Berufsbildung. Teilweise ist sie ein eigenes Amt, das entweder bei der Berufsbildung, der Bildungsdirektion oder der Volksschule angesiedelt ist. Die unterschiedliche Verwaltungszuteilung sowie die unterschiedlichen kantonalen Kontexte und Strukturen führen dazu, dass die Schwerpunktsetzungen nicht immer am gleichen Ort liegen. Zudem sind Auftrag und Aufgaben der BSLB in den kantonalen Gesetzgebungen sehr unterschiedlich definiert und der Handlungsspielraum ist aufgrund interner Regelungen der kantonalen Verwaltungen teilweise eingeschränkt. Diese Situation kann in der Praxis dazu führen, dass vor allem eine stärkere Positionierung der BSLB auf Basis einer gesamtschweizerischen Strategie in den Kantonen auf Hindernisse stösst.

Abbildung 1: Pro-Kopf-Ausgaben der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) in (anonymisierten) 24 Kantonen.

Bekanntheit der BSLB bei der Bevölkerung

In Bezug auf die gesamte Bevölkerung geben gut zwei Drittel (68 %) der Befragten an, dass sie bei einer beruflichen Veränderungen mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht zur BSLB gehen würden.

Wie die Befunde der Bevölkerungsbefragung zeigen, ist die BSLB bei der Wohnbevölkerung der Schweiz relativ gut bekannt: Gut ein Viertel (27%) hat schon von der BSLB gehört oder gelesen, und ein weiteres Fünftel (21%) hat gar schon irgendwann im Leben einmal direkten Kontakt zur BSLB gehabt. Dennoch ist die BSLB nicht bei allen Bevölkerungsgruppen gleich gut präsent: Am besten kennen sie die 30- bis 49-jährigen Schweizer/-innen und Ausländer/-innen mit Schulabschluss in der Schweiz. Weniger gut bekannt ist die BSLB hingegen bei der jüngeren Bevölkerung (20- bis 29-Jährigen) und bei Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, die erst nach der Schulzeit in die Schweiz eingereist sind. Darüber hinaus gilt: Je höher der Bildungsabschluss, umso eher hat man schon einmal von der BSLB gehört oder selbst Kontakt gehabt.

Der mittlere Zufriedenheitswert in Bezug auf die bezogenen Leistungen der BSLB beträgt auf der Skala von 1 = sehr unzufrieden bis 10 = sehr zufrieden den Wert 6,3. Dieser Durchschnittswert deutet auf Verbesserungspotenzial hin. Kritiker der BSLB finden sich vor allem bei den jüngeren Altersgruppen der 20- bis 29-Jährigen und der 30- bis 39-Jährigen. Die mittleren Zufriedenheitswerte liegen bei diesen beiden Altersgruppen bei 5,8 bzw. bei 5,7. Die jüngeren Altersgruppen würden sich zudem eher oder gar nicht (76%) bei einer beruflichen Veränderung an die BSLB wenden. Aber auch in Bezug auf die gesamte Bevölkerung geben gut zwei Drittel (68 %) der Befragten an, dass sie bei einer beruflichen Veränderungen mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht zur BSLB gehen würden. Begründet wird diese Entscheidung häufig damit, dass die Befragten es selbst in die Hand nehmen würden, falls sie sich beruflich verändern möchten. 13 Prozent geben als Grund an, dass sie das Angebot der BSLB nicht kennen. Für 8 Prozent liegt der Grund darin, dass sie denken, die Berater/-innen der BSLB können Erwachsene nicht kompetent beraten, und 7 Prozent haben schlechten Erfahrungen gemacht, als sie das letzte Mal bei der BSLB waren.

Abbildung 2: Zufriedenheit. Der mittlere Zufriedenheitswert in Bezug auf die bezogenen Leistungen der BSLB beträgt auf der Skala von 1 = sehr unzufrieden bis 10 = sehr zufrieden den Wert 6,3.

Handlungsbedarf und Empfehlungen

Auf der Grundlage der Studienergebnisse wurden gemeinsam mit Expert/-innen im Hinblick auf eine künftige Weiterentwicklung der BSLB Handlungsbedarf und Empfehlungen für sechs Bereiche abgeleitet:

1. Kundenbedürfnisse bei der strategischen Weiter- und Angebotsentwicklung einbeziehen
In der strategischen Weiterentwicklung der BSLB sollte bei der Definition des Angebotsportfolios der Bedarf/die Bedürfnisse der relevanten Anspruchsgruppen vermehrt einfliessen. Zudem sollte bei der konkreten Angebotsentwicklung – sei dies auf nationaler oder kantonaler Ebene – vermehrt die Kundensicht bzw. -bedürfnisse mitgedacht und berücksichtigt werden.

2. Selbstverständnis der BSLB klären und definieren
Die BSLB ist aktuell noch stark auf die erste Berufswahl ausgerichtet. Künftig müssen Elemente der Laufbahngestaltung gestärkt werden. Dafür bedarf es eines anderen Verständnisses der BSLB, die sich nicht nur als Beratung an Übergängen, sondern als Teil eines Prozesses im Konzept des lebenslangen Lernens und der Laufbahngestaltung versteht. Gleichzeitig bedingt dieser Fokuswechsel ein anderes Selbstverständnis, das stärker prozess- und ergebnisorientiert ist und die BSLB bei der Bevölkerung und den Unternehmen fassbarer macht. Die Entwicklung eines klaren Selbstverständnisses hilft zudem, das eigene Profil zu schärfen und diffusen und falschen Erwartungen der Kundschaft entgegenzuwirken. Des Weiteren unterstützt die Klärung des eigenen Verständnisses den Aufbau einer Marke «BSLB».

3. Strategische Handlungsfelder und Wertschöpfungsprozesse definieren
Es stellt sich die Frage: welche Leistungen die BSLB für welche Aspekte der beruflichen und persönlichen Laufbahn und für welche Zielgruppen anbieten soll. Dabei gilt es auch die Schnittstellen zu zentralen Partnern (Berufsverbände, Schulen, Berufsinspektorate/Ausbildungsberatung, Sozialpartner etc.) sowie zu bestehenden Angeboten in den Blick zu nehmen, um gemeinsam Prozesse, Zuständigkeiten und Rollen der Beteiligten für verschiedene Situationen der beruflichen Laufbahn (erste Berufswahl, Umschulungen, Weiterbildungen etc.) zu definieren. Auf nationaler Ebene sollte geklärt werden, welche Angebote/Leistungen die BSLB künftig für welche Zielgruppen als Grundangebote in allen Kantonen bereitstellt und wie sie dabei mit anderen, zentralen Akteuren zusammenarbeitet, um den Ratsuchenden bedürfnisgerechte Informations-, Beratungs- und Begleitangebote anbieten zu können. Um die Qualität zu gewährleisten, müssen Standards definiert und wo nötig zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden. Die Ausbildungen und Weiterbildungen für Beratungspersonen der BSLB sind entsprechend anzupassen und national zu koordinieren.

Damit Projekte künftig auch auf nationaler Ebene entwickelt und geführt werden können, benötigt es zudem entsprechende nationale Strukturen und finanzielle Mittel. Die EDK und SBBK sollten dafür die notwendigen Ressourcen schaffen.

4. Nationale Strukturen stärken
Wo sinnvoll, sollten Angebote national oder überregional entwickelt und allenfalls auch angeboten werden (Stichworte: Digitalisierung, Chat-Beratungen, Fragenbeantwortung per Mail etc.). Dafür benötigt es eine klare Definition jener Bereiche der BSLB, die künftig national oder kantonal bearbeitet werden. Damit Projekte künftig auch auf nationaler Ebene entwickelt und geführt werden können, benötigt es zudem entsprechende nationale Strukturen und finanzielle Mittel. Die EDK und SBBK sollten dafür die notwendigen Ressourcen schaffen. Zusätzlich kann eine Stärkung der schweizerischen Konferenz der Leiter/-innen der Berufs- und Studienberatung die Zusammenarbeit mit nationalen Stakeholdern und Verbundpartnern erleichtern.

5. Anpassung der Gesetzgebung und Prüfung der kantonalen Organisationsstrukturen
Die derzeit bestehenden gesetzlichen Grundlagen, welche auf nationaler Ebene die Aufgaben und Kompetenzen der BSLB definieren, sind relativ breit gefasst und lassen umfangreichen Interpretations- und Handlungsspielraum. Von einer Anpassung des BBG in Bezug auf Auftrag und Zuständigkeit ist jedoch abzusehen, da die aktuellen nationalen Gesetzesbestimmungen genügend Handlungsspielraum für eine Weiterentwicklung der BSLB lassen. Als Alternative zu rechtlichen Anpassungen sollte eine wirksamere Vernetzung zwischen Bund und EDK mit gemeinsam festgelegten strategischen Leitlinien verfolgt werden.

Inwiefern Anpassungen der Gesetzgebung auf kantonaler Ebene künftig sinnvoll und notwendig sind, sollte von den Kantonen geprüft werden. Falls notwendig, sollten die Kantone auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, damit eine Weiterentwicklung der BSLB gelingen kann. Die BSLB sollte in den kantonalen Strukturen so eingeordnet sein, dass sie ihre Aufgabe in allen Bereichen vollumfänglich und optimal erfüllen kann. Die Kantone sollten daher prüfen, ob dies im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der BSLB mit einer stärkeren Positionierung als Kompetenzzentrum in der Laufbahnberatung und -gestaltung noch gegeben ist.

6. Kostenpflicht der Leistungen der BSLB
Dass in manchen Kantonen eine Kostenpflicht existiert und in anderen nicht, ist dann problematisch, wenn sich die BSLB durch eine nationale Kampagne positionieren möchte. Es sollte geprüft werden, ob und wie hinsichtlich der Kostenpflicht ein national einheitliches Vorgehen möglich ist. Ob ein Angebot kostenpflichtig oder kostenlos ist, könnte anhand der inhaltlichen Ausrichtung und der Zielgruppe, an die sich das Angebot richtet, sowie anhand seiner Positionierung im Gesamtangebot (Teil des Grundangebots oder zusätzliche Leistung) definiert werden.

Angaben zur Methode

Das Studiendesign umfasst eine «Bestandsaufnahme» sowie eine repräsentative Befragung bei der Bevölkerung und den Unternehmen der Schweiz. Für die Bestandsaufnahme wurden alle 26 kantonalen BSLB mittels einer Onlinebefragung zu den Leistungen, Instrumenten, Formaten, zur Kostenpflicht, Finanzierung sowie zu Formen der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen befragt. Zusätzlich zur Onlinebefragung wurden in 13 Kantonen Leitfadeninterviews mit den Leitungen und Mitarbeitenden der BSLB sowie mit den Leitungen der Berufsbildungsämter geführt.

Die Bevölkerungsbefragung erfolgte mittels computergestützter Telefoninterviews. Insgesamt wurden 1001 Personen der Wohnbevölkerung der Schweiz im Alter von 20 bis 74 Jahren zufällig ausgewählt und befragt.

Die Unternehmensbefragung umfasste eine explorative Phase mit Leitfadeninterviews sowie eine schriftliche Befragung bei in der Schweiz tätigen Unternehmungen. Im Rahmen der explorativen Phase wurden Personalverantwortliche und/oder Unternehmensleitungen zu ihren Erfahrungen mit der BSLB und ihren Bedürfnissen an die BSLB befragt. Die schriftliche Befragung (online/Papier) fand im Rahmen des schweizerischen Nahtstellenbarometers statt. An der Befragung haben sich 1896 Betriebe beteiligt (Rücklaufquote 67%). Die Ergebnisse aus den beiden Teilprojekten wurden jeweils im Rahmen von Expertenworkshops hinsichtlich bestehender Differenzen zu der im Hirschi-Bericht formulierten Vision diskutiert und daraus der Handlungsbedarf sowie Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der kantonalen BSLB abgeleitet.

Literatur

Zitiervorschlag

Schmidlin, S. (2019). Die Berufsberatung ist herausgefordert. Transfer. Berufsbildung in Forschung und Praxis 4(3).

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