Thesen und Reflexionen
Abschied vom Lernortsprinzip
Das Prinzip der drei Lernorte bestimmt seit langem Organisation, Verantwortlichkeiten, Finanzierung der Berufsbildung. Die klassische Aufteilung lautet: Der Betrieb vermittelt die Praxis, die Schule die Theorie. Aber diese Aufteilung wird immer fragwürdiger. Theorie wird heute an allen drei Lernorten vermittelt, und auch am Erwerb überfachlicher Kompetenzen sind alle drei Lernorte beteiligt. Der Berufsbildungsfachmann Emil Wettstein plädiert für ein neues Strukturprinzip für die Berufsbildung – und einen Abschied vom Lernortsprinzip.
Unser Berufsbildungssystem wird heute als Kombination von drei Lernorten charakterisiert: Im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) ist von drei Lernorten die Rede, denen bestimmte Aufgaben zugeordnet wurden. Jeder Lernort ist anders finanziert. Auch die Verantwortlichkeiten und die Strukturen der Behörden und Kommissionen orientieren sich an Lernorten, desgleichen die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen. Hintergrund der Strukturierung nach Lernorten bildet die Überzeugung, dass jeder Lernort im Rahmen einer beruflichen Ausbildung bestimmte Aufgaben übernimmt und diese Zuteilung unabänderlich ist.
Hier wird die These vertreten, dass dies je länger je weniger der Fall ist. Lernorte werden immer austauschbarer. Heute ist zu fragen: «Welche Funktionen müssen erfüllt sein, damit Berufsbildung gelingt?» Und: «Wer kann diese Funktionen am besten übernehmen?»
Alle diese Entwicklungen führen dazu, dass die feste Zuordnung von bestimmten Bereichen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu bestimmten Orten oder gar Institutionen nicht mehr notwendig und oft auch nicht mehr sinnvoll ist.
Lernort – ein Begriff mit mindestens drei Bedeutungen
Wer sich mit Bildungsfragen beschäftigt, kennt den Begriff Lernort und benutzt ihn:
- Der Unterricht an Volks- und Mittelschulen wird immer mehr durch «ausserschulische Lernorte» bereichert. Dabei sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt: Im Internet stösst man auf den «Lernort Kiesgrube» und den Lernort «Unesco Weltkulturerbe», weiter auf Lernort Steinzeit, Lernort Sozialbereich, Lernort Museum, Lernort Sempachersee, Lernort Bauernhof usw.
- Erwachsenenbildung findet an unterschiedlichen Lernorten statt. Aktuell werden u.a. die Lernorte Bildungshaus, Theater, Gedenkstätte, Zoo, Lerntreff aufgezählt. (Gundermann 2015) Der Begriff wird auch für Veranstaltungen verwendet: Lernort Tagung (Müller, Nuissl 2016), Lernort Studienreise usw.
- Da hält sich die Berufsbildung zurück: In der Schweiz ist von drei Lernorten die Rede: Betrieb, Berufsfachschule und überbetriebliches Ausbildungszentrum, auch «dritter Lernort» genannt. In Deutschland wurden vier definiert: Schule, Lehrwerkstatt, Betrieb und Studio. In der Praxis unterscheidet man aber nur zwischen zwei Lernorten, Betrieb (einschliesslich Lehrwerkstatt) und Berufsschule.
Man sieht: Vieles wird als Lernort bezeichnet, obwohl der Anfang der 70er-Jahre in Gebrauch gekommene Begriff schon früh kritisiert wurde (Beck 1984). Dabei wird stillschweigend davon ausgegangen, dass jedermann weiss, was unter einem Lernort verstanden wird. Tatsächlich wird der Begriff aber in unterschiedlicher Bedeutung verwendet:
In der Berufsbildung ist eine Definition des Deutschen Bildungsrates aus dem Jahr 1974 gängig: «Unter Lernort ist eine im Rahmen des öffentlichen Bildungswesens anerkannte Einrichtung zu verstehen, die Lernangebote organisiert.» (Deutscher Bildungsrat 1974). Ganz anders sieht es Eckehard Nuissl, ehemaliger Direktor des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE): «Ein Lernort ist dort, wo Menschen lernen. Und er ist das, was sie beim Lernen umgibt. Und er ist dort, wo sich der Mensch beim Lernen physisch aufhält.» (Nuissl 2004, Seite 5)
Diese beiden viel zitierten Definitionen repräsentieren die beiden wichtigsten Bedeutungen des Begriffs:
(1) Lernort als Institution
(2) Lernort als konkrete Lernumgebung
Typisch für die inflationäre Verwendung des Begriffs ist eine dritte Bedeutung, die neueren Datums ist:
(3) Lernort als Veranstaltung
Beispielsweise heisst ein Brückenjahr «Lernort Süd». Oben sind die Lernorte Tagung und Studienreise erwähnt. Auch das Schweizer Berufsbildungsrecht verwendet nicht nur für Institutionen, sondern auch für Veranstaltungen: «Die überbetrieblichen Kurse und vergleichbare dritte Lernorte dienen der Vermittlung …» (Art. 23 BBG).
Wir beschränken uns hier auf die ersten beiden Bedeutungen.
Bildungsverwaltung und Bildungspolitik benutzen den Begriff für Institutionen: Unternehmen Schulen, Ausbildungszentren, Lehrwerkstätten etc. Das BBG definiert sie, indem es festlegt, welche Funktionen sie in der Berufsausbildung übernehmen: Der Betrieb beispielsweise ist «Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis» (Art. 20 BBG), die Berufsfachschule vermittelt die «schulische Bildung. Diese besteht aus beruflichem und allgemein bildendem Unterricht.» (Art. 21 BBG).
In den Erziehungswissenschaften und der pädagogischen Praxis steht die zweite Bedeutung im Vordergrund: Mit «Lernort» ist eine Situation gemeint, die u.a. durch einen konkreten Ort definiert ist: Arbeitsplatz, Schulzimmer, Baustelle, Pausenplatz, Skills Lab, Lernlabor, Übungsbüro. Es kann auch eine Einrichtung sein: Patientenbett, Fertigungsinsel, Analysecomputer, Flugsimulator. Katrin Kraus betont, dass Lernorte in diesem Sinn «temporäre Konstellationen» darstellen, bedingt nicht nur durch den Ort, sondern auch durch den Lerngegenstand, die Situation des Lernenden und weitere Faktoren: «Ein Ort wird dann zum Lernort, wenn die Konstellation von Wissensträger, Infrastruktur, Atmosphäre und Ko-Präsenz für eine bestimmte Person und einen konkreten Lerngegenstand zu einem gegebenen Zeitpunkt passend ist.» (Kraus 2015, Seite 49).
In unserem Zusammenhang sind folgende Punkte hervorzuheben:
- Institutionen, Lernorte im ersten Sinn des Wortes, umfassen meist mehrere Lernorte im Sinne von konkreten Lernumgebungen: In einem Betrieb beispielsweise wird nicht nur am Arbeitsplatz gelernt, sondern auch an Konferenzen im Sitzungszimmer, beim Gespräch mit Kollegen in der Kantine, bei der Diskussion eines Vorschlags im Büro des Vorgesetzten, an Begegnung mit Kundinnen/Gästen/Patienten. Der Lehrbetrieb vermittelt keineswegs nur «Bildung in beruflicher Praxis».
- Menschen lernen heute nicht nur an realen Orten, sondern auch an virtuellen. Bei Spielen auf Computern oder Smartphones wird oft sehr intensiv gelernt, wobei der konkrete Ort, an dem sich die Spielerin aufhält, bedeutungslos wird. Sie agiert und kommuniziert an einem virtuellen Ort. Ähnliches gilt für die Beteiligung an Webinairs, an Videokonferenzen, Onlinekursen (MOOC), Virtual Classrooms.
- Wie Kraus feststellt, können (reale und virtuelle) Orte in bestimmten Momenten sehr wichtige Lernvorgänge auslösen und in andern keine Lernorte sein. Dies gilt auch für Orte wie das Schulzimmer oder der Arbeitsplatz.
- Die jeweilige Konstellation bestimmt auch, was gelernt wird. Im Schulzimmer kann es ein fachspezifischer Inhalt sein, aber auch soziales Lernen. Auf dem Bauplatz kann eine praktische Fertigkeit erlernt werden, es kann aber auch das Verständnis für den Ablauf eines Arbeitsprozesses sein oder die Bedeutung eines physikalischen Phänomens.
- Diskutierte man früher vor allem die Lernorte des formalen Lernens, beispielsweise des Erwerbs eines Berufsabschlusses, so wird heute die Bedeutung des informellen Lernens hoch bewertet, womit fast jeder Ort potentiell zum Lernort wird.
Zuordnung von Funktionen zu Lernorten
Wenn Laien gefragt werden, welches denn die Aufgaben von Betrieb und Schule bei der Berufslehre seien, heisst es durchwegs: Der Betrieb vermittelt die Praxis, die Berufsschule die Theorie. Diese Einteilung bestimmt seit 1934 auch, welche Aufgaben eine Berufsfachschule übernehmen darf: Den städtischen Berufsschulen, die damals auch über Lehrwerkstätten zur Ergänzung der praktischen Ausbildung der Lehrlinge verfügten, wurde der «Werkstattunterricht» untersagt bzw. dessen Subventionierung ausgeschlossen. (Wettstein 1987, Seite 107)
Eine Änderung ergab sich erst mit dem Aufkommen eines dritten Lernortes: «Einführungskurse», später «überbetriebliche Kurse» genannt, übernahmen Aufgaben der Betriebe, vor allem die Vermittlung von grundlegenden Fertigkeiten. Damit ergab sich eine erste Aufweichung der klassischen Funktionszuordnung. Inzwischen übernehmen die überbetrieblichen Ausbildungszentren in den üKs – je nach Beruf – auch die Vermittlung von Teilen des praxisnahen Wissens und der Reflexion der Tätigkeit im Betrieb.
Ist die Aufteilung auf Lernorte noch einigermassen eindeutig, wenn sie als Institution verstanden werden, so verschwimmt sie vollends, wenn darunter konkrete Orte der Vermittlung verstanden werden: Grossbetriebe haben in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Vermittlung bestimmter Kompetenzen weg von Arbeitsplätzen an innerbetriebliche Lehrwerkstätten und vergleichbare Einrichtungen verlegt. Inzwischen haben mancherorts eigene Institutionen diese Aufgaben übernommen, beispielsweise Werkstätten und Labors von Ausbildungsverbünden. Anderseits übernehmen diese als Basis für ihre Hauptaufgabe auch produktive Arbeiten. Im Finanzwesen und bei Dienstleistern, wo kognitive Fähigkeiten und soziale Kompetenzen im Vordergrund stehen, übernehmen computerunterstützte Lernplätze wichtige Vermittlungsaufgaben. Im Gewerbe wird gewisses Fachwissen über einen virtuellen Lernort vermittelt, Datenbanken in der Cloud: Normen, Anleitungen, Materialkennwerte, Angebot von Halbfertigprodukte.
Folgen für die Praxis
Alle diese Entwicklungen führen dazu, dass die feste Zuordnung von bestimmten Bereichen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu bestimmten Orten oder gar Institutionen nicht mehr notwendig und oft auch nicht mehr sinnvoll ist. Welcher Ort im konkreten Fall optimal ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie es die oben wiedergegebene Definition von Katrin Kraus aufzeigt. Dies hat praktische Auswirkungen, beispielsweise auf die Frage, welche Aufgaben an einen überbetrieblichen Kurs zu delegieren sind. Es ist auch zu fragen, ob es noch sinnvoll ist, in einer Verordnung verbindlich festzulegen, welcher der drei im BBG definierten Lernorte bestimmte Funktionen zu übernehmen hat und welcher Anteil der Ausbildungszeit ihm zuzuordnen ist. Die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen hat sich dem breiteren Aufgabenfeld anzupassen. Virtuelle Lernorte verändern die Aufgaben der realen. Ihr Einsatz ermöglicht den Einsatz von Lernenden im Ausland, wie die Firma Bühler Uzwil gezeigt hat. Vielleicht dürfte die Ausrichtung auf Funktionen statt Lernorten auch deren Koordination erleichtern.
Dies alles verlangt aber auch, dass sorgfältig überlegt wird, welche Funktionen denn eigentlich nötig sind, damit Berufsbildung gelingt. Vergessen wir nicht, dass das Lernziel nur eine von mehreren Grössen ist, die den Lernort definieren. Die Antwort: Theorie und Praxis» – oder wie es im angelsächsischen Sprachraum heisst «How and Why» – genügt nicht mehr. In unserer Darstellung «Berufsbildung in der Schweiz (Wettstein, Schmid, Gonon 2014) haben wir denn auch Abstand von einer Gliederung nach Lernorten genommen und statt dessen eine Liste von acht Funktionen (oder «Elementen einer gelingenden Berufsbildung») und deren Übernahme durch verschiedene Akteure ins Zentrum gestellt.
Erwähnte Literatur
- Beck, K. (1984). Zur Kritik des Lernortkonzepts. Ein Plädoyer für die Verabschiedung einer untauglichen pädagogischen Idee. In W. Georg & G. Grüner (Eds.), Schule und Berufsausbildung Gustav Grüner zum 60. Geburtstag (pp. 247 – 262). Bielefeld: Bertelsmann
- Deutscher Bildungsrat. (1974). Zur Neuordnung der Sekundarstufe II Konzept für eine Verbindung von allgemeinem und beruflichem Lernen. Stuttgart: Verlag Ernst Klett
- Gundermann, A. (2015). Lernort. Bonn: DIE.
- Kraus, K. (2015). Orte des Lernens als temporäre Konstellationen. Ein Beitrag zur Diskussion des Lernortkonzepts. In K. Kraus, S. Schreiber-Barsch, & R. Stang (Eds.), Erwachsenenbildung und Raum theoretische Perspektiven – professionelles Handeln – Rahmungen des Lernens (pp. 41-53). Bielefeld: Bertelsmann
- Müller-Naevecke, C., & Nuissl, E. (2016). Lernort Tagung. Konzipieren, Realisieren, Evaluieren. Bielefeld: Bertelsmann
- Nuissl, E. (2004, 22. März 2004). Orte und Netze Lebenslangen Lernens. Paper presented at the Kongress der Schweizerischen Gesellschaft für Erziehungswissenschaften, 22. März 2004, Universität Zürich
- Pätzold, G. (1990). Lernortkooperation. Heidelberg: Sauer
- Erpenbeck, J., & Sauter, W. (2013). So werden wir lernen! Kompetenzentwicklung in einer Welt fühlender Computer, kluger Wolken und sinnsuchender Netze. Berlin: Springer Gabler
- Wettstein, E. (1987). Die Entwicklung der Berufsbildung in der Schweiz. Aarau etc.: Sauerländer
- Wettstein, E., Schmid, E., & Gonon, P. (2014). Berufsbildung in der Schweiz. Formen, Strukturen, Akteure. hep praxis. Bern: hep (Eine Übersetzung ins Italienische kann unter http://bit.ly/2bbhWpw abgerufen werden, diejenige ins Französische erscheint Ende Jahr.)
Zitiervorschlag
Wettstein, E. (2016). Abschied vom Lernortsprinzip. Transfer. Berufsbildung in Forschung und Praxis 1(1).