Berufsbildung in Forschung und Praxis
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Reform Kaufleute 2022

Wieviel Allgemeinbildung steckt in der neuen KV-Lehre?

Die Veränderungen in der Arbeitswelt haben zu einer Verschiebung der Qualifikationsanforderungen geführt: Überfachliche Kompetenzen gewinnen an Bedeutung. Zugleich stellen ökologische und gesellschaftliche Entwicklungen die nachwachsende Generation vor wachsende Aufgaben. All dies – berufliche, persönliche und gesellschaftliche Themen – bilden den Gegenstand des allgemeinbildenden Unterrichts in der beruflichen Grundbildung. Manche befürchten einen Abbau dieses Unterrichts – ausgerechnet in der meist gewählten beruflichen Grundbildung, der kaufmännischen Lehre.


«Es gibt schlechterdings gewisse Kenntnisse, die allgemein sein müssen, und noch mehr eine gewisse Bildung der Gesinnungen und des Charakters, die keinem fehlen darf. Jeder ist offenbar nur dann ein guter Handwerker, Kaufmann, Soldat und Geschäftsmann, wenn er an sich und ohne Hinsicht auf seinen besonderen Beruf ein guter, anständiger, seinem Stande nach aufgeklärter Mensch und Bürger ist. Gibt ihm der Schulunterricht, was hierfür erforderlich ist, so erwirbt er die besondere Fähigkeit seines Berufs nachher so leicht und behält immer die Freiheit, wie im Leben so oft geschieht, von einem zum andern überzugehen.»

Wilhelm von Humboldt in einem Brief an den preussischen König, zitiert nach P. Berglar (1970): Wilhelm von Humboldt

In den Diskussionen zur aktuellen Reform «Kaufleute 2022» flammen alte Kontroversen über die Beziehung von allgemeiner und beruflicher Bildung wieder auf. Die Dichotomie schien einigermassen in Balance zu sein: Aber jetzt wird wieder darüber diskutiert, in welchem Masse berufliche Grundbildung nur «Ausbildung» sein soll oder auch «Bildung». Und so tun sie sich wieder auf, die alten Gegensätze von «realistischer» und «humanistischer» Bildung, von Arbeitsmarktfähigkeit und Gesellschaftsfähigkeit, von verwertbarem Wissen und reinen Erkenntnissen. In der Berufsbildung manifestiert sich die Dualität institutionell: im Gegenüber von betrieblichem und schulischem Lernort. Darum fassten es nicht wenige als Kampfansage auf, als Matthias Wirth, damaliger Präsident der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB), die Reform Kaufleute 2022 wie folgt beschrieb: Der Lehrbetrieb wird «klar zum wichtigsten Lernort. Im Lehrbetrieb sammelt man Praxiserfahrung und baut berufliche Handlungskompetenz auf – nicht auf der Schulbank.»[1]

Die Vorgaben des Gesetzgebers

Fakt ist: Allgemeinbildung gehört zur Berufsbildung. Der Gesetzgeber begründet den Grundsatz zwar kaum, und selbst in der damaligen Botschaft zum Berufsbildungsgesetz und seiner Verordnung wird nicht erläutert, warum auch angehende Berufsleute «allgemein» gebildet werden sollen. Ziel- und Zwecksetzungen finden sich dann aber im Berufsbildungsgesetz selber [2] und noch ausführlicher der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Ihnen zufolge vermittelt der «allgemein bildende Unterricht» «grundlegende Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen.» Er «bezweckt insbesondere:

  1. die Entwicklung der Persönlichkeit;
  2. die Integration des Individuums in die Gesellschaft;
  3. die Förderung von Fähigkeiten zum Erlernen und Ausüben eines Berufs;
  4. die Förderung von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen;
  5. die Verwirklichung der Chancengleichheit für Lernende beider Geschlechter, für Lernende mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oder unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen.»

Die Vertiefung und Anwendung dieser grundlegenden Kompetenzen sind laut Mindestvorschriften «Aufgabe aller Lernorte». Diese Mindestvorschriften werden, so heisst es weiter, «in einem eidgenössischen Rahmenlehrplan oder, bei besonderen Bedürfnissen, in den Bildungsverordnungen konkretisiert».

In den allermeisten beruflichen Grundbildungen wird diesen Vorgaben mit der Einrichtung eines eigenen Lernbereichs allgemeinbildender Unterricht gemäss dem erwähnten Rahmenlehrplan (RLP ABU) Folge geleistet, der den berufskundlichen Unterricht (sowie Sport) ergänzt. Ausnahmen bilden die Berufe im Buchhandel, im Detailhandel und in der kaufmännischen Branche, die «besondere Bedürfnisse» geltend machen und einen integrierten allgemeinbildenden Unterricht anbieten. Die Nähe der beruflichen Inhalte sei so gross, so die Überlegung, dass eine getrennte Allgemeinbildung keinen Sinn mache. Zwei weitere berufliche Grundbildungen sind in ihren jüngsten Reformen vom integrierten Modell abgerückt. Bei den Mediamatikerinnen legt nach Auskunft von Hansjörg Hofpeter (ICT Berufsbildung) die erfolgte Modularisierung der Bildungsinhalte einen eigenständigen ABU-Unterricht nahe, und bei pharmaSuisse kann man kaum mehr Überlappungen zwischen den Handlungskompetenzen im Qualifikationsprofil der Fachleute Apotheke und dem Rahmenlehrplan ABU ausmachen. Zudem sieht der Verband im Systemwechsel «eine Stärkung des ABU» und nennt praktische Aspekte (einfachere Dispensationen bei adäquater Vorbildung, leichtere Anpassung bei einer allfälligen ABU-Revision). Dieser Wechsel werde von der Kommission Berufsentwicklung der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz SBBK begrüsst, so pharmaSuisse auf Anfrage.

Wieviel Allgemeinbildung steckt im KV?

«Alle schulischen Ziele der heutigen kaufmännischen Grundbildung sind aus dem beruflichen Kontext abgeleitet.» André Zbinden

In der kaufmännischen Grundbildung ist die Allgemeinbildung integraler Bestandteil aller Unterrichtsfächer – von der Standardsprache über die Fremdsprachen und «Information, Kommunikation, Administration» (IKA) bis hin zu «Wirtschaft und Gesellschaft» (W&G). Dieses Selbstverständnis bildet die DNA der kaufmännischen Grundbildung, deren Lehrkräfte in der Regel ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen und eine Zusatzausbildung für Berufsmaturitätsschulen besitzen. Die Bedeutung der Allgemeinbildung in der kaufmännischen Grundbildung lässt sich anhand einer Wochentafel zeigen: Laut einer Studie der EHB erhalten angehende Kaufleute während 1,1 Tagen allgemeinbildenden Unterricht, während 3,6 Tagen berufsspezifische Ausbildung. Der Durchschnitt über alle Berufe liegt bei 0.34 Tagen respektive 4.65 Tagen.[3]

Aber werden in kaufmännischen Unterricht wirklich Fähigkeiten gefördert, welche die Lernenden befähigen, zum Beispiel zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, wie der Gesetzgeber formuliert? Oder meint Allgemeinbildung nicht doch vor allem kaufmännisches Grundlagenwissen? Toni Messner, Leiter Ressort «Berufliche Grundbildung» im SBFI, sagt: «Wir haben diese Frage nie untersucht, sondern nur anhand des Bildungsplans plausibilisiert.» Und André Zbinden (Leiter Diplomstudiengang Allgemeinbildung, EHB): «Alle schulischen Ziele der heutigen kaufmännischen Grundbildung sind aus dem beruflichen Kontext abgeleitet; die private und gesellschaftliche Domäne kommen kaum ausdrücklich vor. Dies schlägt sich auch in den Lehrmitteln nieder.» Zwar seien die Lehrpersonen überzeugt, dass sie Allgemeinbildung im Sinne des Gesetzgebers vermitteln. Forschung dazu gebe es aber kaum. Eine Ausnahme bildet der Expertenbericht «Politische Bildung auf Sekundarstufe II», der 2015 im Auftrag des SBFI publiziert wurde. Fazit dieser Lehrplananalyse: «Am schlechtesten schneiden (…) die Lehrpläne für die kaufmännische Grundbildung und den Detailhandel ab, welche einen integrierten ABU aufweisen.»

Ende der Allgemeinbildung befürchtet

«Ich sehe zum Beispiel nicht, wie die Lernziele im Bereich der Allgemeinbildung geprüft und die entsprechenden Leistungen verständlich kommuniziert werden sollen.» Markus Maurer

Mit der in der Reform Kaufleute 2022 geplanten Umstellung des Unterrichts von einem nach Fächern organisierten zu einem handlungskompetenzorientierten Unterricht stellt sich die Frage nach dem Stellenwert der Allgemeinbildung neu. Dies bildete auch die Überlegung des SBFI, das bei der Prüfung des Entwurfes für die neue Bildungsverordnung eine Expertise zur Frage verlangte, ob die Inhalte des ABU-Rahmenlehrplans abgedeckt werden – eine Intervention, die es in dieser Form noch nie gab. Diese Prüfung wurde in der Folge Fachleuten der EHB und der Pädagogischen Hochschule Zürich anvertraut und mündete in einen «Nationalen Lehrplan Allgemeinbildung» für Kaufleute (auf Web mit Login zugänglich). Dieser Lehrplan stelle sicher, so seine Einleitung, «dass die integrierte Allgemeinbildung in den Berufsfachschulen einheitlich umgesetzt und die (…) Ziele des allgemeinbildenden Unterrichts vollumfänglich erreicht werden.» Er ist Bestandteil des Bildungsplanes und zählt damit zu den verbindlichen Umsetzungsinstrumenten zur Förderung der Qualität, wie Toni Messner ausführt: «Das SBFI sieht sich mit den Kantonen als Träger der Allgemeinbildung und wünscht eine starke Allgemeinbildung. Das vorliegende Dokument sichert zu, dass dieses Ziel auch in Kaufleute 2022 erreicht wird.»

Dass der Nationale Lehrplan eine gesetzeskonforme Umsetzung der Allgemeinbildung in der reformierten kaufmännischen Grundbildung sicherstellen kann, ist vorerst allerdings eher ein Versprechen als Gewissheit. Einer, der Zweifel anmeldet, ist Markus Maurer, Professor für Berufspädagogik an der PH Zürich. Er sagt, dass im Bildungsplanentwurf Lernziele im Bereich der Allgemeinbildung für Aussenstehende wenig sichtbar sind und diese letztlich überfachlichen Kompetenzen nachgelagert sind. Auch in den Umsetzungskonzepten Berufsfachschule sei die Allgemeinbildung curricular wenig greifbar: «Ich sehe zum Beispiel nicht, wie die Lernziele im Bereich der Allgemeinbildung geprüft und die entsprechenden Leistungen verständlich kommuniziert werden sollen», so Maurer, «da ist die bisherige Integration der Allgemeinbildung im Rahmen viel verbindlicher». Andere Fragezeichen setzt André Zbinden, Mit-Autor der erwähnten Expertise. So sinnvoll er den Wechsel zur Handlungskompetenzorientierung finde, so liege doch gerade darin die grösste Herausforderung der Reform: «Die Lehrpersonen denken traditionell in Fächern; jetzt gilt es, den Unterricht gleichzeitig von beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen ausgehend zu planen.» Damit das gelinge, müsse in der Lehrpersonenausbildung enorm viel passieren. Manfred Pfiffner, Professor für Fachdidaktik der beruflichen Bildung an der PH Zürich und ebenfalls Mit-Autor der Expertise, pflichtet dem bei. Er hält fest, dass es in der Ausbildung der Lehrpersonen nun gelte, die pädagogisch-didaktischen Konzepte entsprechend umzusetzen. Dazu brauche es im Bereich der Weiterbildung auch die Bereitschaft der Lehrpersonen, sich auf die Neuerungen einzulassen. Entscheidend werde zudem sein, dass hilfreiche Lernmaterialien entwickelt werden. Pfiffner mahnt zur Geduld: «Grosse Reformprojekte brauchen sehr viel Zeit, bis sie in den Köpfen der Lehrpersonen ankommen und im Schulzimmer umgesetzt werden.»

Die grundsätzlichsten Bedenken meldet Konrad Kuoni an, Co-Präsident des Zürcher Verbands der Lehrkräfte in der Berufsbildung. Er sieht in der vorliegenden Reform einen Abschied vom allgemeinbildenden Anspruch der kaufmännischen Grundbildung: «Der Entwurf des Bildungsplans steht ganz unter dem Primat des betrieblichen Lernens; schulische Bildung dient nur noch als Zuträgerin von beruflichen Handlungssituationen.» Das sei, so Kuoni, eine Verarmung des Berufs – und eine Gefahr in der Angebotskonkurrenz zu den Gymnasien. Kuoni macht das etwa daran fest, dass im Entwurf zum Bildungsplan die Taxonomiestufen 1 (Wissen) und 6 (Beurteilen) explizit fehlen: «Grundlagenwissen ist nur noch relevant, soweit es situationsbasiert ist – also kurzfristigen Zwecken dient», so Kuoni, «und um über die Dinge nachzudenken und zu urteilen, ist auch kein Platz mehr.» Gesellschaftliche Verantwortung, persönliche Reifeprozesse, politische Herausforderungen – Themen wie diese suche er im Schatten einer auf kurzfristige Verwertbarkeit ausgerichteten Handlungskompetenzorientierung vergeblich. «Die Lernenden sollen primär Wissen erwerben, welches für ihre Handlungen relevant ist – das sagte Matthias Wirth in einem Interview wörtlich. Ich finde, das ist keine gute Entwicklung – weder für den Beruf noch für die Berufsleute.»

Warum eigentlich integriert?

«Für die kaufmännische Grundbildung ist die integrierte Allgemeinbildung der Königsweg. Der Entscheid dafür basiert auf einer umfassenden Analyse im Rahmen des verbundpartnerschaftlich abgestimmten Berufsentwicklungsprozesses.» Roland Hohl

Solchen Zweifeln hätte die SKKAB aus dem Weg gehen können, indem sie – dem Beispiel etwa der Mediamatiker folgend – zum Konzept eines separaten Unterrichtsbereichs ABU gewechselt hätte. Georg Berger, Direktor Berufsbildungszentrum Olten und Präsident der Schweizerischen Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen sowie Präsident der Table Ronde Berufsbildender Schulen (Dachkonferenz aller Berufsfachschulkonferenzen), fordert genau dies. Es sagt: «Dass man an der integrierten Allgemeinbildung festhält, ist eine verpasste Chance. Das Konzept des ABU hat sich bewährt, die auf Kompetenzen ausgerichtete Didaktik ist etabliert. Mit dem Konzept kann die gesamte Berufsbildung ihre Allgemeinbildung gemeinsam weiterentwickeln – etwa mit der Einbindung des Programms myidea zur ganzheitlichen Förderung des unternehmerischen Handelns.» Das hätte auch aus Sicht der Schulleitungen nur Vorteile.

Beim SBFI sieht man das ähnlich, wie Toni Messner deutlich macht: Der Bund – und mit ihm die Kantone – erlaubten die integrierte Allgemeinbildung nur ungern. Das Gesetz lasse sie aber zu. Im vorliegenden Fall sprächen die Nähe der Inhalte und die bisher schon bestehende Regelung für eine integrierte Allgemeinbildung. André Zbinden (EHB) teilt diese Sichtweise: «Wenn man neben der Abschaffung der Fächer auch noch die Allgemeinbildung separiert hätte, wäre die Reform noch anspruchsvoller geworden.»

Roland Hohl Geschäftsleiter der SKKAB, macht deutlich, dass der definitive Entscheid für die integrierte Vermittlung von allgemeiner und berufskundlicher schulischer Bildung aufgrund einer umfassenden Analyse im Rahmen des verbundpartnerschaftlich abgestimmten Berufsentwicklungsprozesses gefallen sei. Für die kaufmännische Grundbildung sei diese Lösung der «Königsweg». Diese Auffassung teilten auch drei Schulkonferenzen ausdrücklich, welche Teil des von Georg Berger präsidierten Table Ronde sind. Der berufskundliche Unterricht der Kaufleute besitze eine grosse inhaltliche Nähe zu allgemeinbildenden Themen – schon in der Vergangenheit, aber auch in Zukunft. Mit dem Nationalen Lehrplan Allgemeinbildung stehe ein detaillierter Abgleich zwischen den Vorgaben des RLP ABU und den Leistungszielkatalogen der neuen kaufmännischen Grundbildung zur Verfügung, der die Umsetzung der integrierten Allgemeinbildung noch verbindlicher regle als dies in der Vergangenheit der Fall war – ein «gewaltiger Fortschritt», so Hohl. Damit könne die Umsetzung des Rahmenlehrplans für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung sichergestellt werden.

ABU eher stärken als schwächen

«Das Reformprojekt ‚Allgemeinbildung 2030‘ zielt auf eine Stärkung des ABU. Darin sind sich alle Verbundpartner einig.» Toni Messner

Vor sechs Jahren schrieb der deutsche Pädagoge Peter Euler, dass es «im Grunde theoretisch Unfug und moralisch ein Skandal der Bildung ist, das Menschliche der Menschen in einen Gegensatz zur gesellschaftlich relevanten Arbeitsfähigkeit des einzelnen zu stellen.» Genau aber dies geschehe in der «Ideologie eines Widerspruchs von allgemeiner und beruflicher Bildung».[4] Nicht anders hatten schon Georg Kerschensteiner, Eduard Spranger oder John Dewey Anfang des 20. Jahrhundert Berufs- und Allgemeinbildung als nicht getrennte, sondern aufeinander angewiesene und miteinander verwobene Bereiche beschreiben.[5]

Aber das sind eher begriffliche Setzungen als empirische Befunde. Denn über den Stellenwert der Allgemeinbildung in der Berufsbildung muss immer wieder gestritten werden – vielleicht sogar in jeder einzelnen ABU-Lektion. So fordern nicht wenige eine Erhöhung des allgemeinbildenden Anteils in der Berufsbildung – Avenir Suisse[6] etwa oder die ABU-Fachleute Ruth Schori Bondeli und Daniel Schmuki.[7] Auch das Reformprojekt «Allgemeinbildung 2030» zielt auf eine Stärkung des ABU, wie Toni Messner sagt: «Darin sind sich alle Verbundpartner einig.» Dass das vermutlich Sinn macht, unterstreicht eine Untersuchung der EHB von diesem Jahr. Sie zeigt: Hoch spezifische Berufslehren erleichtern zwar den Arbeitsmarkteintritt. Dafür arbeiten Absolvierende aus beruflichen Grundbildungen mit hohen Anteilen an Allgemeinbildung acht bis zehn Jahre nach Lehrabschluss häufiger in einem Beruf mit höherem Lohn und sind seltener von Statusverlust betroffen.[8]

Umgekehrt sind aber auch die Stimmen zahlreich, die eine stärkere Anbindung des ABU an die «Bedürfnisse der verschiedenen Berufsfelder und der Region», verlangen, wie sie auch die Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften postuliert – und im integrierten Modell leicht zu bewerkstelligen ist. Laut Rahmenlehrplan für den ABU sollen die Themen «Bezug auf die persönliche, berufliche und gesellschaftliche Realität der Lernenden» nehmen. Ob sie das tatsächlich tun, ist umstritten. In seiner Dissertation kam Daniel Schmuki anhand des Aspekts der «rechtlichen Bildung» im ABU zu eher kritischen Einschätzungen: Insbesondere die Analyse von ABU-Abschlussprüfungen lasse den Schluss zu, «dass rechtliches Konzeptwissen noch zu wenig in einem instrumentalen Sinne eingesetzt und generell zu wenig prozedurales Wissen aufgebaut» werde.[9]

Allgemeinbildung: «Wichtige emanzipatorische Funktion»

Was Allgemeinbildung ist, ist nicht leicht zu fassen. Manchmal wird der Begriff verwendet, um Berufsbildung von gymnasialer Bildung zu unterscheiden. Historisch bezeichnet er all das Wissen, das die Enzyklopädisten sammelten, um es der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der beruflichen Grundbildung fokussiert der allgemeinbildende Unterricht (ABU) auf zwei Hauptziele: Die Förderung der Persönlichkeit und die Bildung zum verantwortungsbewussten Mitglied einer demokratisch verfassten Gesellschaft. So definiert es das Buch Unterrichten an Berufsfachschulen – Allgemeinbildung und spricht der Allgemeinbildung eine «wichtige emanzipatorische Funktion» zu.[10] Ein weiteres Sachbuch zum ABU – Unser Leben. Unsere Welt. Unsere Sprachen. Quality Teaching im ABU an Berufsfachschulen – konkretisiert die Ausrichtung der Allgemeinbildung in der Berufsbildung.[11] Gemäss dem Autorenteam werden die Lernenden im thematisch organisierten ABU «befähigt, persönliche, berufliche und gesellschaftliche Fragestellungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und sie mithilfe von fachwissenschaftlichen Instrumenten besser zu durchschauen». In der multidisziplinären Auseinandersetzung mit Situationen und Problemlagen, die die Lernenden beschäftigen, erweitern die jungen Berufsleute ihre sprachlichen Verstehens- und Ausdrucksmöglichkeiten, erarbeiten Fachwissen und Strategien, differenzieren ihre Urteilskraft und reflektieren Haltungen.

Im ABU geht es also nicht darum, traditionelle Bildungsbestände zu akkumulieren, zumal die propädeutische Aufgabe im Kontext der Berufsfachschulen wegfällt. Vielmehr werden aus gesellschaftsrelevanten Fachgebieten (Sprache und Kommunikation, Ökologie, Politologie, Wirtschaft, Recht, Ethik, Kultur, Technologie, Psychologie) gezielt Konzepte ausgewählt und vermittelt bzw. mit den Lernenden bearbeitet, die für das Weltverstehen, für die persönliche und gesellschaftliche Orientierung und für ein angemessen effektives, eigen- und sozialverantwortliches Handeln in der Welt wirksam sind. Eine solche Profilierung von Allgemeinbildung ist anspruchsvoll. «Wir kennen in der Schweiz kein anderes bedeutendes staatliches Bildungsgefäss, das Lehrpersonen gleichermassen herausfordert», heisst es denn auch im zuletzt erwähnten Sachbuch.

[1] Newsletter SKKAB (März 2019): «Der Lehrbetrieb wird zum wichtigsten Lernort». Interview mit Matthias Wirth, Präsident der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB)
[2] Artikel 3 (Ziele): Dieses Gesetz fördert und entwickelt:
1 a) ein Berufsbildungssystem, das den Einzelnen die berufliche und persönliche Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht und das ihnen die Fähigkeit und die Bereitschaft vermittelt, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen.
[3] Kriesi I., Grønning, M. (2021): Wieviel Allgemeinbildung braucht die Berufsbildung?: Heterogenität in der Berufsbildung und ihre Auswirkung auf den Berufsverlauf. Transfer, Berufsbildung in Forschung und Praxis (2/2021), SGAB, Schweizerische Gesellschaft für angewandte Berufsbildungsforschung. Im Rahmen der Untersuchung wurden alle ABU-Lektionen sowie Lektionen in den Fächern regionale Sprache, Fremdsprachen, Wirtschaft, Recht, Gesellschaft und Politik zur Allgemeinbildung gezählt. In Berufsausbildungen ohne klassischen «ABU»-Unterricht wurden die Lektionen in den erwähnten Fächern zum allgemeinbildenden Unterricht gezählt. Alle anderen Lektionen in der Berufsfachschule (ausser Sport) galten als berufsspezifischer Unterricht. Für das KV entspreche der berufsspezifische Unterricht den Fächern «Information Kommunikation und Administration», «Vertiefen und Vernetzen» und «Selbständige Arbeit».
[4] Ziegler B. (Hg.) (2015): Verallgemeinerung des Beruflichen – Verberuflichung des Allgemeinen? Bielefeld, wbv
[5] Wettstein, E., Schmid, E., Gonon, P. (2014): Berufsbildung in der Schweiz. Formen, Strukturen, Akteure. Bern, hep-verlag
[6] Schellenbauer P. et al. (2010): Die Zukunft der Lehre. Die Berufsbildung in einer neuen Wirklichkeit. Zürich, Avenir Suisse
[7] Fleischmann, D. (2018): Wie guter ABU zustande kommt. Ruth Schori Bondeli und Daniel Schmuki vom EHB stellen ihr Buch vor. Panorama: Bildung – Beratung – Arbeitsmarkt, 2/2018
[8] Kriesi I., Grønning, M. (2021): Wieviel Allgemeinbildung braucht die Berufsbildung?: Heterogenität in der Berufsbildung und ihre Auswirkung auf den Berufsverlauf. Transfer, Berufsbildung in Forschung und Praxis (2/2021), SGAB, Schweizerische Gesellschaft für angewandte Berufsbildungsforschung
[9] Schmuki, D. (2018): Faktenwissen statt Lebenshilfe?: Neues Buch im hep-verlag: Rechtliche Bildung im allgemeinbildenden Unterricht ABU. Transfer, Berufsbildung in Forschung und Praxis (3/2018), SGAB, Schweizerische Gesellschaft für angewandte Berufsbildungsforschung
[10] Caduff, C., Hundertpfund, A., Langhans, E., Plüss, D. (2010): Unterrichten an Berufsfachschulen – Allgemeinbildender Unterricht (ABU), hep-verlag, Bern. Verblüffend ähnlich lauten Formulierungen des BIGA von 1941: «Der Berufsschule fällt ferner die Aufgabe zu, neben der Vermittlung von Wissensstoffen, die der beruflichen Förderung zu dienen haben, die Charakterbildung der Schüler zu pflegen und die staatsbürgerliche Erziehung zu fördern. (zitiert nach: Schori Bondeli, R., Schmuki, D., Erne, M. (2017): Unser Leben. Unsere Welt. Unsere Sprachen. Quality Teaching im allgemeinbildenden Unterricht ABU an Berufsfachschulen. Bern, hep verlag
[11] Schori Bondeli, R., Schmuki, D., Erne, M. (2017): Unser Leben. Unsere Welt. Unsere Sprachen. Quality Teaching im allgemeinbildenden Unterricht ABU an Berufsfachschulen. Bern, hep verlag
Zitiervorschlag

Fleischmann, D. (2021). Wieviel Allgemeinbildung steckt in der neuen KV-Lehre?. Transfer. Berufsbildung in Forschung und Praxis 6(3).

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