Berufsbildung in Forschung und Praxis
Herausgeberin SGAB Logo

Lehraufsicht im kantonalen Vergleich

Leistet die Lehraufsicht überall gleich viel?

Lernende und Bildungsverantwortliche wissen, dass eine Lehre nicht immer frei ist von Problemen und Konflikten. So beanstanden manche Lernende die Betreuung im Betrieb, während Berufsbildungsverantwortliche zuweilen die Motivation der Lernenden bemängeln. Die kantonale Lehraufsicht ist für beide Seiten da. Eine Studie der EHB zeigt aber, dass diese äusserst heterogen organisiert ist. Das wirft die Frage nach der Gleichwertigkeit der Leistungen, der Qualität und der Professionalisierung auf.


Die Lehraufsicht und -begleitung (im Folgenden nur noch Lehraufsicht genannt) verfolgt im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung das Ziel, die Qualität der Bildung in beruflicher Praxis im Betrieb zu kontrollieren und zu fördern. Dazu zählen insbesondere die Ausstellung und der Entzug von Bildungsbewilligungen, die Sicherstellung deren Einhaltung im Lehrvertrag und deren Beachtung durch die Lehrvertragsparteien. So wird unter anderem überprüft, ob die Berufsbildnerin Berufserfahrung hat, um sich um Lernende zu kümmern. Zudem berät die Lehraufsicht die Betriebe und die Lernenden bei Fragen rund um die Lehre, beispielsweise zu Rechten und Pflichten, zum Bildungsplan oder zur Erstellung des Bildungsberichtes. Lernende, deren Ausbildung gefährdet ist, sollen bei der Suche eines anderen Bildungsortes oder einer anderen beruflichen Grundbildung unterstützt werden. Die Lehraufsicht ist somit eine wichtige Instanz, um Lehrabbrüche zu vermeiden bzw. Lernende auf der Suche nach Anschlusslösungen zu unterstützen.

Im Auftrag des Kantons Waadt wurden die kantonalen Umsetzungsformate der eher minimalen Vorgaben zur kantonalen Aufsicht in den französischsprachigen Kantonen sowie in den Kantonen Bern und Solothurn erfasst (Caprani & Duemmler 2020); zudem wurde die Funktionsweise des Waadtländer Systems genauer untersucht (Caprani & Duemmler 2021). Im Rahmen des Projektes wurden Experteninterviews mit kantonal verantwortlichen Akteuren der Lehraufsicht geführt (28 aus dem Kanton Waadt und 10 aus anderen Kantonen).

Berufsinspektion und Berufskommissare

Berufskommissarinnen und -kommissare können in Interessenskonflikte mit ihrer OdA oder – aufgrund ihres Netzwerkes – mit Lehrbetrieben geraten und diese bevor- oder benachteiligen.

Grundsätzlich gibt es zwei kantonale Formate der Lehraufsicht in der Schweiz. Es gibt Kantone, die Mitarbeitende – mehr oder weniger – im Vollzeitpensum beschäftigen, die für Betriebe und Lernende zuständig sind (z.B. Ausbildungsberater, Berufsinspektorinnen). Andere Kantone übertragen die Umsetzung an Berufskommissarinnen und -kommissare, die sich neben ihrer eigentlichen Arbeit um die Aufsicht kümmern (in unterschiedlich umfangreichen Teilzeitpensen). Berufskommissare werden dem Kanton, der für die Lehraufsicht verantwortlich bleibt, von den kantonalen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) vorgeschlagen und häufig auch von ihnen angestellt oder über eine Pauschale entschädigt.

Wie die Experteninterviews zeigen, haben beide Formate Vor- und Nachteile. Hauptberufliche Kantonsangestellte sind allein ihrer Stelle verpflichtet, nicht aber einer Berufsorganisation. Ihre Neutralität gegenüber Lernenden und Betrieben kann deshalb einfacher sichergestellt werden. Berufskommissarinnen können demgegenüber in Interessenskonflikte mit ihrer OdA oder – aufgrund ihres Netzwerkes – mit Lehrbetrieben geraten und diese bevor- oder benachteiligen. Diese Konflikte können auch versteckt bleiben und werden nicht immer bewusst reflektiert. Sie wirken sich insbesondere negativ auf die Lernenden aus, die manchmal aus Mangel an Vertrauen zögern, die Lehraufsicht zu kontaktieren (Caprani et al. 2020; Duemmler et al. 2018). Allerdings sind berufliche Netzwerke nützlich, um eine neue Lehrstelle für Lernende zu finden, deren Lehrvertrag gefährdet ist. Hier haben Berufskommissare bessere Karten; dies zeigt unter anderem der Kanton Waadt, der beide Modelle kennt.

Kantonsangestellte sind zudem meist in höheren Pensen angestellt und müssen ihre Funktion in der Lehraufsicht nicht noch mit einer anderen Tätigkeit koordinieren oder gar bei einer anderen vorgesetzten Person legitimieren. Bei Problemen oder Konflikten im Lehrbetrieb können sie viel einfacher zeitnah vor Ort erscheinen und zwischen Lernenden und Betrieben vermitteln. Viele Berufskommissare arbeiten ebenfalls in einem relativ hohen Teilzeitpensum – zumindest in der Waadt – und sind für ihre Aufgaben gleichermassen gut verfügbar. Schwieriger ist es oft jedoch für Personen mit kleinen Pensen.

Unterschiedliche Kompetenzprofile

Die meisten Personen, die mit der Ausführung der Lehraufsicht betraut sind, haben mindestens eine Matura oder eine höhere Berufsausbildung absolviert und mehrere Jahre Erfahrung in der Ausbildung von Lernenden erworben. Die Kantonsangestellten sind keine Berufsexpertinnen, kennen sich aber insbesondere mit dem rechtlichen Rahmen und dem allgemeinen Kontext der betrieblichen Bildung aus. Manche Kantone setzen eine Weiterbildung zur Berufsbildungsfachfrau mit eidg. Fachausweis voraus (zumindest auf den Besuch einiger Module), andere auf die informelle Weiterentwicklung der nötigen Kompetenzen durch die Ausübung der Funktion. Die Kantone bleiben aber darauf angewiesen, insbesondere bei der Prüfung der betrieblichen Ausbildungsvoraussetzungen (maschinelle Ausstattung, Breite des Tätigkeitsfelds usw.) mit Berufsfachleuten aus der Praxis zusammenzuarbeiten, die die nötige Nähe zum Berufsfeld haben und überprüfen können.

Demgegenüber besitzen Kommissare umfassende Kenntnisse über ihren Beruf und die betriebliche Praxis; sie verfügen aber manchmal über nur geringe Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen der Berufsbildung. Einige Kantone bieten deshalb interne Weiterbildungen für Berufskommissare an, die neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche genau abstecken. Die Interviews im Kanton Waadt haben zudem gezeigt, dass es eine lange Einarbeitungszeit in die Funktion braucht, weil die Lehraufsicht mit sehr heterogenen Situationen konfrontiert ist. Deshalb begleitet die für die Lehraufsicht zuständige Stelle die Berufskommissare eng.

Unterschiedliche Arbeitsbelastung und Pflichtenhefte

Es gibt Kantone, deren Angestellte für mehr als 2000 laufende Lehrverträge zuständig sind; in anderen Kantonen liegt diese Zahl bei weniger als 500.

Die vorliegende Untersuchung zeigt zudem, wie unterschiedlich die Arbeitsbelastung der verantwortlichen Personen in den Kantonen ist – unabhängig von den verschiedenen Umsetzungsformaten. Es gibt Kantone, deren Angestellte für mehr als 2000 laufende Lehrverträge zuständig sind; in anderen Kantonen liegt diese Zahl bei weniger als 500. So lässt sich auch nachvollziehen, warum es einigen Mitarbeitenden nicht möglich ist, z.B. die Arbeitsweise der Lehraufsicht den Lernenden vorzustellen oder Lernende im Betrieb zu besuchen. Einige Kantone führen obligatorisch nur das Standortgespräch für Lehrbetriebe durch, die zum ersten Mal ausbilden. In anderen Kantonen müssen die Lehrvertragsparteien dagegen einmal im Laufe der Ausbildung besucht werden, in manchen sogar mehrmals. Das Pflichtenheft hängt letztlich von finanziellen Mitteln ab. Sind präventive Besuche nicht obligatorisch, wird die Lehraufsicht nur nach einer Kontaktaufnahme durch die Lernenden, Eltern, Lehrbetriebe, Berufsfachschulen oder überbetrieblichen Kursleiterinnen aktiv. Lässt die hohe Arbeitsbelastung der Lehraufsicht präventive Besuche in den Lehrbetrieben kaum zu, so ist sie vor allem mit Problem- und Konfliktsituationen konfrontiert, die schon weit vorangeschritten sind.

Auch im Kanton Waadt selber sind die Berufskommissarinnen für eine sehr unterschiedliche Anzahl von Lernenden und Lehrbetrieben zuständig (bei gleichen Pensen). Präventive Besuche der Kommissare in den Lehrbetrieben sind nicht obligatorisch und daher von ihrer individuellen Arbeitsbelastung oder ihrem Willen, sich für die Lehraufsicht zu engagieren, abhängig. Einige Vorgesetzte im Kanton Waadt haben deshalb die Pflichtenhefte ihrer Kommissare aufgestockt: Lernende sollen im Laufe ihrer Ausbildung mindestens einmal im Lehrbetrieb besucht werden. Das ist auch in anderen Kantonen üblich.

Die meisten der im Kanton Waadt befragten Berufskommissare finden Besuche im Lehrbetrieb wertvoll, denn sie ermöglichen ihnen, einen ersten Kontakt mit den Lehrvertragsparteien zu knüpfen. Für sie ist es wichtig, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, damit sich Lernende und Betriebe bei Problemen dann auch tatsächlich an die Lehraufsicht wenden, bevor Konflikte nur noch mit einer Lehrvertragsauflösung beendet werden können. Als eine der wichtigsten Aufgaben nennen die Berufskommissarinnen im Kanton Waadt denn auch, die Kommunikation zwischen den Lehrvertragsparteien zu verbessern, die aufgrund von Missverständnissen leiden kann.

Beratung und Begleitung bei persönlichen Problemen

In der schwierigen Übergangsphase zwischen Schule, Berufsbildung und Arbeitswelt haben manche Lernende zudem persönliche Schwierigkeiten, die den erfolgreichen Abschluss der Lehre gefährden (Lamamra & Masdonati 2009 ; Duc & Lamamra 2018). Vielleicht fällt es ihnen schwer, den Schulstoff in der Berufsfachschule zu bewältigen, manche leiden auch unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder den sozialen Beziehungen im Lehrbetrieb (z.B. Mobbing). In der Phase der Adoleszenz kommt es auch öfter zu Konflikten mit den Eltern, die Lernende in finanzielle Schwierigkeiten bringen können. Doch welche Rolle übernimmt dann die Lehraufsicht? Auch darauf geben die Kantone unterschiedliche Antworten.

Kantone mit einer eigenen Lehraufsicht vermitteln Lernende mit persönlichen Problemen an kompetente Stellen (z.B. Berufsberatung, Case Management Berufsbildung, Lerncoaches, Psychologen, Juristinnen, Invalidenversicherung, Schuldenberatung, Drogenberatung). Eine Vermittlung erfolgt immer in Absprache mit den Lernenden. Manche Kantone mit Berufskommissaren übertragen ihnen auch diese Vermittlerfunktion, meist wird sie jedoch letztlich von der kantonal verantwortlichen Stelle wahrgenommen. Berufskommissarinnen fehlt die Ausbildung, schwerwiegende persönliche Probleme Lernender zu erkennen und Unterstützung zu organisieren. Mehrere französischsprachige Kantone haben darum zusätzliche Fachstellen für die Begleitung von Lernenden mit persönlichen Problemen geschaffen.

Schlussfolgerungen

Die Lehraufsicht hat das Ziel, die Qualität der Bildung in beruflicher Praxis vor allem im Lehrbetrieb sicherzustellen und zu fördern. Sie muss sich deshalb auch kritischen Fragen hinsichtlich der Erfüllung ihres eigenen Qualitätsanspruches stellen.

Besonders überraschend ist, wie unterschiedlich die Kantone präventive Besuche der Lernenden im Lehrbetrieb vorsehen. Die Lehraufsicht wird in einigen Kantonen nur aktiv, wenn mit ihr Kontakt aufgenommen wurde.

Berufskommissarinnen verfügen über ein umfassendes Berufswissen, das ihnen erlaubt, auf berufsspezifische Fragen kompetent einzugehen. Auch ihr berufliches Netzwerk kann von Vorteil sein, um Lernende nach einem Lehrabbruch einen neuen Ausbildungsbetrieb zu vermitteln. Die Kantone müssen aber sicherstellen, dass die Berufskommissarinnen und -kommissare in keine Interessenskonflikte verwickelt werden, die sich ungünstig auf die Betreuung der Lernenden und Lehrbetriebe auswirken. Eine gute Selektion und Begleitung der Kommissare durch den Kanton erscheinen neben ihrer Weiterbildung deshalb zentral, um ihre Neutralität sicherzustellen. Dem Kanton Waadt wurde zudem empfohlen, eine Charta zu entwickeln, die die Arbeitsweise der Lehraufsicht festhält und die von den Kommissaren und deren Arbeitgebern (kantonale OdA) unterzeichnet werden sollen. In Erwägung gezogen wird auch die Wiedereinführung einer Vereidigung der Berufskommissarinnen.

Besonders überraschend ist, wie unterschiedlich die Kantone präventive Besuche der Lernenden im Lehrbetrieb vorsehen. Die Lehraufsicht wird in einigen Kantonen nur aktiv, wenn mit ihr Kontakt aufgenommen wurde. In anderen Kantonen besuchen die Verantwortlichen Lernende und Lehrbetriebe mindestens einmal während der Ausbildung vor Ort, manchmal sogar mehrmals. Diese unterschiedliche Begleitung ist eine Folge der unterschiedlichen finanziellen und personalen Ausstattung der kantonalen Stellen, aber auch der unterschiedlichen kantonalen Pflichtenhefte. Angezeigt wäre, die nationalen Vorgaben der Lehraufsicht zu erweitern und Besuche der Lehrbetriebe während der Berufsbildung vorzuschreiben. Zum Vergleich: In Deutschland gehen die nationalen Empfehlungen des Bundesausschusses für Berufsbildung im Hinblick auf die Beratung und Überwachung der Ausbildungsstätten viel weiter: «Die Zahl der Ausbildungsberaterinnen oder Ausbildungsberater ist so festzusetzen, dass jede Ausbildungsstätte mindestens einmal im Jahr aufgesucht und überprüft werden kann.» (Guellali 2017: 60). Eine Evaluation der Lehraufsicht im Kanton Bern hat gezeigt, dass einige Lehrbetriebe die Aufhebung der ordentlichen Betriebsbesuche im Kanton bedauern (Stalder & Stricker 2009).

Schliesslich stellt sich auch die Frage nach der Professionalisierung der Personen, die für die Lehraufsicht zuständig sind. Erfahrungen im Bereich der betrieblichen Bildung erworben zu haben reicht nicht aus, um die Funktion kompetent auszuführen. Vor diesem Hintergrund setzen viele Kantone, aber leider noch nicht alle, auf eine zertifizierende Weiterbildung oder zumindest auf eine interne Weiterbildung, die die rechtlichen Grundlagen der betrieblichen Bildung vermittelt und den Verantwortungsbereich der Lehraufsicht klar absteckt. Genauso wichtig ist eine enge Begleitung von Personen, die die Funktion neu ausüben. Darüber hinaus muss die Lehraufsicht auch für den Umgang mit persönlichen Problemen von Lernenden sensibilisiert und wenn möglich ausgebaut werden.

Literatur

  • Caprani, I., & Duemmler, K. (2021). Bilan sur les activités de commissaires professionnels et perspectives de développement du système de surveillance du canton de Vaud. Rapport. Mandat étape 2. Renens : Haute école fédérale en formation professionnelle HEFP.
  • Caprani, I., & Duemmler, K. (2020). Cerner différentes pratiques cantonales en termes de surveillance et d’accompagnement de l’apprentissage. Synthèse comparative entre huit cantons romands et suisses alémaniques. Rapport. Mandat étape 1. Renens : Institut fédéral des hautes études en formation professionnelle IFFP.
  • Caprani, I., Duemmler, K. & Felder, A. (2020). Stratégies pour faire face aux conditions de travail difficiles : les apprenti-e-s en commerce de détail en Suisse. Nouveaux Cahiers de la Recherche en Education. 22, 1-20.
  • Duc, B. & Lamamra, N. (2018). Les parcours de transition : révélateurs d’une socialisation propre à la formation professionnelle. Dans J.-L. Berger, N. Lamamra & L. Bonoli (dir.), Enjeux de la formation professionnelle suisse. Le ‘modèle’ suisse sous la loupe (p. 156-180). Zürich: Seismo.
  • Duemmler, K, Felder, A. & Caprani, I. (2018). Ambivalent occupational identities under modern workplace demands: The case of Swiss retail apprentices, Journal of vocational education and training. 70(2), 278-296.
  • Lamamra, N., & Masdonati, J. (2009). Arrêter une formation professionnelle : Mots et maux d’apprenti-e-s. Lausanne: Antipodes.
  • Guellali, C. (2017). Qualitätssicherung der betrieblichen Ausbildung im dualen System in Deutschland. Ein Überblick für Praktiker/-innen und Berufsbildungsfachleute. BIBB : Bonn.
  • Stalder, B. & Stricker, C. (2009). Evaluation Ausbildungsberatung und Lehraufsicht. Längsschnittergebnisse 2001-2009. Berne : Section Planification de la formation et évaluation, Direction de l’instruction publique du canton de Berne.
Zitiervorschlag

Duemmler, K., & Caprani, I. (2021). Leistet die Lehraufsicht überall gleich viel?. Transfer. Berufsbildung in Forschung und Praxis 6(1).

Das vorliegende Werk ist urheberrechtlich geschützt. Erlaubt ist jegliche Nutzung ausser die kommerzielle Nutzung. Die Weitergabe unter der gleichen Lizenz ist möglich; sie erfordert die Nennung des Urhebers.