Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf werden immer öfter in Regelklassen unterrichtet. Um sie zu integrieren, existiert eine Reihe von integrativen schulischen Massnahmen. Am Beispiel des Kantons Bern skizziert der vorliegende Beitrag mögliche langfristige Folgen solcher Massnahmen beim Übergang in die Sekundarstufe II. Für die obligatorische Schulzeit konnte gezeigt werden, dass gewisse Massnahmen sozial selektiv vergeben werden: Lernende mit reduzierten individuellen Lernzielen (RILZ) haben eher einen tiefen sozioökonomischen Hintergrund, diejenigen mit Nachteilsausgleich (NAG) stammen aus Familien mit höherem sozioökonomischem Status. Beim Übergang in die Sekundarstufe II scheinen RILZ betroffene Lernende tendenziell in schulisch weniger anspruchsvolle Bildungswege zu lenken. Lernende mit NAG hingegen unterscheiden sich im Anforderungsniveau ihrer Ausbildung nicht von vergleichbaren Lernenden ohne NAG.