Viele Jugendliche mit Behinderungen werden in geschützten Werkstätten ausgebildet. Sie erhöhen damit ihre Chancen auf einen Eintritt in den regulären Arbeitsmarkt. Die Ausbildung dieser Personen erfordert intensive Begleitung und spezifische Settings, die den Bedürfnissen der Lernenden angepasst sind. In der Regel sind die Bildungsverantwortlichen dafür voll ausgelastet. Eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Gestaltung dieser Bildungsleistung ist allerdings nicht möglich, weil die Bildungsverordnungen einen Betreuungsschlüssel von einer lernenden Person pro Berufsbildner vorschreiben. Dabei würde das Berufsbildungsgesetz einen Ausweg aus dem Dilemma bieten.